Newsletter vom 20.04.2007, 18:39:52
Betreff:
Newsletter April
Banditreffen in Würzburg vom 14.09. bis 16.09. 2007
Unser diesjähriges Banditreffen findet in Würzburg statt und es haben sich schon
viele Mitglieder angemeldet. Wir würden uns freuen, auch Euch in Würzburg
begrüßen zu können. Das persönliche Kennenlernen und viel Spaß stehen im
Vordergrund. Alle Infos zum Treffen findet Ihr im Forum "Stammtisch-Treffen"
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=20471
Also, los geht´s, wir warten auf Eure Anmeldung:
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=20472
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Das Kiefergelenk sorgt für Probleme
Fehlstellungen können für Kopf- und Rückenschmerzen verantwortlich sein - Neues
System hilft
Kopf- und Rückenschmerzen, Ohrenschmerzen und Tinnitus, Verspannungen,
Schlafstörungen, Schnarchen – alle diese Probleme können eine Ursache haben:
eine Fehlstellung des Kiefergelenkes. Schon winzige Veränderungen können das
hochsensible Gelenk und die umliegenden Strukturen so irritieren, dass manchmal
weit reichende Störungen auftreten.
Der Gudensberger Zahntechniker Jörg Hense geht jetzt neue Wege in der Hilfe für
Betroffene. Er bietet interdisziplinäre Seminare an, in denen Physiotherapeuten,
Zahntechniker, Zahnärzte, Kieferorthopäden und – chirurgen lernen, wie man
Fehlstellungen des Kiefergelenkes erkennt und behandelt. Zahntechniker Hense
bedient sich dabei eines Gerätes, das die elektronische Funktionsdiagnostik
ermöglicht. Das so genannte Dir R-System wurde von Privatdozent Dr. Andreas
Vogel an der Universität Leipzig entwickelt.
"Ich bin von dieser interdisziplinären Zusammenarbeit überzeugt", sagt Sascha
Seifert von Reha Med in Kassel-Wilhelmshöhe, wo die Seminare stattfinden. Wenn
Patienten mit den gleichen Problemen und Verspannungen immer wieder kämen, ohne
dass die Behandlung langfristig anschlage, liege es häufig an einem falsch
gestellten Kiefergelenk. "Solche Patienten schicke ich zum Zahnarzt", so
Seifert. Dorthin kommt dann auch Jörg Hense mit dem elektronischen Messsystem.
Steht erst einmal fest, wo und wie der Fehler liegt, werden Zahnarzt und
Zahntechniker aktiv. Der Patient bekommt eine spezielle Schiene, durch die das
Kiefergelenk wieder in die ursprüngliche Position gebracht wird. Nun kann auch
der Physiotherapeut erfolgreich behandeln.
"Voraussetzung dafür, dass das alles klappt ist , dass Betroffene auch zu
geschulten Fachleuten gehen", weiß Hense. Deswegen bietet er regelmäßig
gemeinsam mit PD Dr. Vogel Seminare an. Wer daran interessiert ist oder Adressen
von Fachleuten haben möchte, kann sich an das Zahntechniklabor Hense,
Bürgermeister-Horstmann-Str. 10, in 34281 Gudensberg-Deute, Tel: 05603/915095,
wenden.
Quelle: http://www:hna.de
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Osteoporose
Risikomessung beim Zahnarzt
Europäische Wissenschaftler haben eine Risikobestimmung für Osteoporose
entwickelt, die auf einem Röntgenbild der Zähne beruht.
Röntgenbild des Kieferknochens bestimmt Osteoporoserisiko
Spätestens ab dem Alter von rund 50 steigt für Frauen das Osteoporoserisiko. Um
der Gefahr von Knochenbrüchen und anderen mit der Krankheit verbundenen
Beschwerden vorzubeugen, wäre eine frühzeitige Diagnose sinnvoll. Holländische
Forscher haben mit Kollegen aus England, Griechenland und Schweden eine
unkomplizierte Alternative zur üblichen aufwendigen Knochendichtemessung
entwickelt. Paul van der Stelt vom Akademischen Zentrum für Zahnmedizin in
Amsterdam hat das Verfahren auf dem Kongress der Internationalen Association for
Dental Research in New Orleans vorgestellt.
Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Computerprogramm und Röntgenbild.
Eine spezielle Software analysiert wichtige Charakteristika im Inneren des
Kieferknochens, den das Zahnarzt-Röntgenbild erfasst hat. Zu diesen
Besonderheiten gehören die Dicke, die Unterteilung und die Ausrichtung der
Bälkchenstruktur im Knochen. Für die Auswertung ist nur die Abbildung eines
kleinen Knochenareals nötig, die Berechnung kann der Computer automatisch
vornehmen.
So gut wie klassische Knochenmessung
Die Wissenschaftler haben ihre Methode mit 671 Frauen an verschiedenen
zahnmedizinischen Zentren untersucht. Um die Aussagekraft der Röntgenbildanalyse
zu prüfen, verglichen sie ihre Messresultate mit der klassischen Messung der
Knochendichte von Oberschenkel, Hüfte und Wirbelsäule der Probandinnen. Nach
eigenen Angaben kamen die Zahnmediziner mit ihren Berechnungen zu ebenso
korrekten Vorhersagen wie die Knochendichtemessung.
Schnelle und günstige Risikobestimmung
Könnten Mediziner auf Röntgenbilder aus der Zahnarztpraxis zurückgreifen, um das
Osteoporoserisiko zu bestimmen, vereinfachte sich das Messverfahren und würde
natürlich auch kostengünstiger, so die Überlegung der Wissenschaftler um Paul
van Stelt. Erst zur weiteren Diagnose von Risikopatientinnen müssten dann
Osteoporose-Experten herangezogen werden.
pap/American Assiciation for Dental Research
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DocMorris darf Käufer nicht mit Geld locken
MÜNCHEN (dpa). Die Versandapotheke DocMorris darf nicht mit einem Sonder-Bonus
von 2,50 Euro für die Bestellung zuzahlungsfreier Medikamente und mit
Warengeschenken bei jeder Arzneimittelorder werben.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die von einer Apothekerin erwirkte
einstweilige Verfügung gegen die Werbemaßnahmen rechtskräftig bestätigt.
DocMorris hatte für jedes eingereichte Generikum-Rezept einen Sonder-Bonus
versprochen unter dem Slogan "Geld verdienen auf Rezept". Dies verlocke
Patienten, auch medizinisch nicht indizierte Verschreibungen vorzulegen, so das
OLG.
Urteil des Oberlandesgerichts München, Az.: 29 U 5300/06.
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Urlaubs-Zuschuss von Krankenkasse
Immer mehr Krankenkassen erstatten die Kosten für gesundheitsfördernde Kurse
während des Urlaubs. Urlauber könnten beispielsweise an Bewegungsschulungen
teilnehmen, schreibt die "Apotheken Umschau". Auch eine Ernährungsberatung oder
ein Anti-Stress-Training seien möglich. Im Schnitt zahlten die Kassen 150 Euro
dazu.
Die Kassen sehen handfeste Vorteile gegenüber Kursen am Wohnort: So besuchten im
Urlaub zahlreiche Männer die Angebote, zu Hause hingegen stellten sie in vielen
Abendkursen gerade 10 % der Teilnehmer.
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Berufskrankheit kann mehrere Ursachen haben
KASSEL (mwo). Eine Berufskrankheit kann auch dann entschädigt werden, wenn sie
auf verschiedene Tätigkeiten und Ursachen zurückgeht. Nach einem schriftlich
veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel muss der
Versicherte dann nicht nachweisen, welches die wesentliche Ursache ist.
Der Kläger arbeitete in der DDR zunächst als Bauarbeiter, danach als Bergmann
und schließlich von 1962 bis 1990 als Auslieferungsfahrer im Kohlehandel. Bei
der letzten Tätigkeit hatte er täglich bis zu sechs Tonnen Kohle zu schleppen.
Zudem war er als Fahrer des Kohlelasters starken vertikalen Schwingungen
ausgesetzt. Auch nach der Wiedervereinigung arbeitete er noch als Kraftfahrer.
Seit 1996 war er wegen einer Lumboischialgie arbeitsunfähig krank. Die
Berufsgenossenschaft (BG) für Fahrzeughaltungen lehnte eine Entschädigung als
Berufskrankheit ab, weil das Leiden nicht allein auf die Arbeit als Kraftfahrer
zurückgehe.
Wie das BSG entschied, muss die Berufsgenossenschaft aber zahlen:
Lendenwirbelleiden seien eine anerkannte Berufskrankheit. Im konkreten Fall gehe
sie vermutlich kombiniert auf das Tragen schwerer Lasten und auf die
Ganzkörperschwingungen im Lkw zurück.
Dass die "Verursachungsanteile" nicht zu quantifizieren seien und eine der
Tätigkeiten alleine möglicherweise gar nicht zu der Krankheit geführt hätte,
"hindert ihre Anerkennung nicht, wenn wie hier die beiden schädlichen
Einwirkungen wechselseitig als mitursächlich anzusehen sind", urteilten die
Kasseler Richter.
Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 2 U 9/05 R
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Bei Arzneimitteln gilt: Finger weg vom Web!
Schlankmacher im Warentest: Die meisten Arzneien sind illegal und als
Selbstmedikation auch gefährlich
BERLIN (af). Hoher Blutdruck, Herzrasen, Schweißausbrüche und Schlaflosigkeit
können von illegalen Schlankheitspillen ausgelöst werden. Darauf weist die
Stiftung Warentest hin. Bei einem Test von 16 angeblichen Schlankmachern aus dem
Internet stellten sich 13 als gesundheitsgefährdende nicht zugelassene
Arzneimittel heraus.
"Es steht die Gesundheit von Menschen auf dem Spiel, die auf Hilfe beim
Abspecken hoffen", sagte Carl-Friedrich Theill, der bei der Stiftung Warentest
das Ressort Gesundheit leitet, gestern bei der Vorstellung der Testergebnisse in
Berlin. Vor allem Sibutramin, Ephedrin und Koffein fanden die Tester in den
dubiosen Diätpillen. Dass die Mittel diese oder andere pharmakologisch wirksame
Substanzen enthalten, erfahren die Nutzer nur selten.
So besteht das Produkt "LiDa Dai Dai Hua Jiao Nang" laut dem Anbieter Lida Life
aus Kokos und grünen Pflanzen. Tatsächlich enthält es 20,4 mg Sibutramin HCL
Monohydrat pro Kapsel. Dosierungsanleitungen fehlten meist oder waren in
kyrillischer oder asiatischer Schrift beigelegt.
Italien hat Sibutramin wegen möglicherweise damit zusammenhängender Todesfälle
vom Markt genommen. In den USA fordert die Verbraucherorganisation Public
Citizen das Verbot der Substanz. In Deutschland ist Sibutramin zugelassen. Es
darf nur von Ärzten bei krankhafter Fettleibigkeit unter strenger Kontrolle
verordnet werden.
Hypertoniker setzten sich hohen Risiken aus, wenn sie Internet-Arzneien ohne
ärztliches Rezept nehmen. So fanden sich in einer Kapsel des Mittels "Thermo
Genesis" 342 Milligramm Koffein, so viel wie fünf Tassen Kaffee.
Die Versender sitzen meist in Fernost. Die Preise variierten zwischen 25 Cent
und einem Euro je Pille. "Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente am Arzt
vorbei ist ein großes Problem", sagte Theill. Vor zwei Jahren beschlagnahmte der
Zoll noch 125 000 illegal importierte Kapseln mit Sibutramin, 2006 waren es
bereits mehr als eine Million. Warentest fordert nun schärfere Kontrollen.
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Pendlerpauschale - Politiker rechnen mit Einspruchswelle
SPD-Abgeordneter: Kürzung wieder zurücknehmen
BERLIN (dpa/eb). Nach zwei negativen Gerichtsurteilen zur Kürzung der
Pendlerpauschale erwarten die Finanzämter, dass Steuerzahler massenweise
Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen werden.
Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, sagte der
"Bild"-Zeitung (Donnerstag): "Wir rechnen mit Waschkörben voller Einsprüche."
Der SPD- Bundestagsabgeordnete Florian Pronold verlangte die Rücknahme der
Kürzung: "Wir sollten die Kürzung der Pendlerpauschale jetzt zurücknehmen und
nicht auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts warten."
Die Finanzgerichte von Niedersachsen und Saarland halten die Kürzung für
verfassungswidrig. Die Fahrt zur Arbeit sei beruflich veranlasst, und die
Aufwendungen dafür dürften als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die
Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer verstoße gegen den
Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, argumentieren die
Finanzgerichte. Demnach müssen beruflich bedingte Kosten vom Einkommen abgezogen
werden dürfen.
Die Bundesregierung hatte sich nach den Urteilen betont gelassen geäußert. Das
Bundesfinanzministerium hält die seit Jahresbeginn geltende Streichung der
Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg weiterhin für
verfassungsgemäß. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass das
Bundesverfassungsgericht sich unserer Argumentation anschließt", sagte ein
Sprecher.
Zwar hätten zwei Finanzgerichte die Neuregelung als verfassungswidrig
eingestuft, ein weiteres hingegen habe die Position der Bundesregierung
gestützt. Sollte das Bundesverfassungsgericht gegen die jetzige Regelung der
Pendlerpauschale entscheiden, könnte diese völlig ausgesetzt werden oder eine
Reduzierung für alle kommen, hieß es.
Mit der Pendlerpauschale können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
steuermindernd geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent aber nur noch vom
21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Mit der Neuregelung wurde das
so genannte Werkstorprinzip eingeführt. Danach sind Fahrten zum Arbeitsplatz der
Privatsphäre zugeordnet.
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Klimawandel lässt Allergiker länger leiden
BERLIN (dpa). Heuschnupfen-Geplagte müssen länger niesen: Der Klimawandel macht
nach Angaben der Freien Universität Berlin (FU) inzwischen auch
Pollen-Allergikern zu schaffen.
Die Blühzeit der Birke habe sich durch das wärmere Wetter etwa in Berlin seit
den 1980er Jahren um acht Tage verlängert, teilte das Institut für Meteorologie
mit. Dadurch ziehe sich auch die Leidenszeit für Allergiker in die Länge.
Sorge macht den Meteorologen zudem die Ambrosia-Pflanze (Traubenkraut), die das
weltweit stärkste Pollenallergen besitze. Mehr Wärme könnte die Ausbreitung
dieser Pflanze, die in den 70er Jahren durch Saatgut aus den USA eingeschleppt
wurde, fördern.
In Frankreich und Italien sind Am-brosia-Allergien bereits zu einem massiven
Problem geworden. Die Pflanze kann während der Blütezeit von Mitte Juli bis
Mitte Oktober auch Atemnot und Asthma auslösen. In der FU-Pollenfalle wurden im
September 2006 erstmals Ambrosia-Pollen gezählt. Als Ursache für die Ausbreitung
wird Vogelfutter mit den Samen der Pflanze vermutet.
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Wahltarife unter der Lupe
BKK-Landeschef Thiesen: Beitragszahler zahlen die Zeche
FRANKFURT/MAIN (eb). Vor Risiken und Nebenwirkungen von Wahltarifen und
Bonusregelungen warnt Jürgen Thiesen, Vorstandschef des BKK Landesverbandes
Hessen. "Die Geld-zurück-Varianten sind vor allem für robuste Personengruppen
lukrativ", so Thiesen.
Teilnehmer an Chronikerprogrammen oder Hausarztmodellen sollten die Angebote
genau unter die Lupe nehmen. Sparmodelle, von denen vor allem gesunde und gut
verdienende Menschen profitieren, entwickelten sich zur Zeche für das Gros der
Beitragszahler. Thiesen: "Etabliert wird ein Verursacherprinzip, das Einzelne
von Solidarzahlungen entlastet, Kranke samt Familien allerdings zur Finanzierung
von Experimenten heranzieht."
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Schnelle Klage kann teuer zu stehen kommen
KOBLENZ (dpa). Wer zu schnell vor den Sozialgerichten klagt, bleibt auf den
Anwaltskosten sitzen, so das Sozialgericht Koblenz. Nach dem Beschluss haben die
Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit, beispielsweise über einen Rentenantrag
zu entscheiden.
Erhebe ein Betroffener vorher eine so genannte Untätigkeitsklage, so müsse er
die dadurch verursachten Kosten selbst tragen. Im konkreten Fall hatte eine Frau
hatte die Zahlung von Witwenrente beantragt. Nach knapp fünf Monaten verlor die
Frau die Geduld und erhob Untätigkeitsklage.
Als ihr etwa zwei Wochen später die Rente bewilligt wurde, erklärte sie den
Rechtsstreit zwar für erledigt, meinte aber, die Rentenversicherung müsse ihre
Anwaltskosten zahlen. Das sah das Sozialgericht anders.
Beschluss des Sozialgerichts Koblenz, Az.: S 6 RS 75/06
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Diskriminierung: Verbot gilt für alle Behinderte
ERFURT (dpa). Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Regelung zum Schutz von
Behinderten rückwirkend gekippt. Das Diskriminierungsverbot dürfe nicht nur für
Schwerbehinderte mit einer Einschränkung von mindestens 50 Prozent angewandt
werden.
Das Benachteiligungsverbot etwa bei Einstellungen oder Beförderungen gilt nach
Ansicht der Richter für Behinderte unabhängig vom Grad ihrer Behinderung.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beriefen sich auf eine Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes, nach der unter dem Begriff Behinderung jede
physische, geistige oder psychische Beeinträchtigung fällt, die ein länger
dauerndes Hindernis für die Teilnahme am Berufsleben darstellt. In dem Fall ging
es um das Diskriminierungsverbot nur für Schwerbehinderte, das in der bis 17.
August 2006 gültigen Fassung des Sozialgesetzbuchs enthalten war.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 9 AZR 823/06
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Analgesie mit Cannabis ohne Rechtsgrundlage
KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine cannabinoidhaltigen
Arzneimittel zur Schmerztherapie bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG)
in Kassel entschieden. Es wies damit die Klage eines Versicherten aus
Baden-Württemberg ab.
Der heute 53-jährige ist durch einen Unfall querschnittsgelähmt und leidet an
einem chronischen Schmerzsyndrom. Er meint, die bisherige Behandlung mit
Lioresal® (Baclofen) und mit Opiaten könne seine Schmerzen nicht ausreichend
lindern. Die AOK Baden-Württemberg lehnte jedoch eine Kostenübernahme für
cannabinoidhaltige Arzneimittel ab und verwies auf Morphin als Therapiestandard
bei schweren Schmerzen.
Zu Recht, wie das BSG entschied: Cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln fehle
eine Zulassung durch Deutschland oder die EU. Auch in den USA seien sie zudem
nicht zur Schmerztherapie zugelassen. Auch cannabinoidhaltige Rezepturarznei
müsse die Kasse nicht zahlen; hier fehle es an einer entsprechenden Empfehlung
des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Anzeichen, dass sich der Ausschuss systemwidrig einer Entscheidung verweigere,
gebe es nicht. Schließlich könne sich der 53jährige auch nicht auf die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Leistungspflicht der
Krankenkassen bei tödlichen Krankheiten berufen, weil keine lebensbedrohliche
oder vergleichbar schwerwiegende Krankheit vorliege.
Bundessozialgericht Kassel, Aktenzeichen: Az: B 1 KR 30/06 R
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Sterberate Dicker ist hoch auf Intensivstationen
MÜNCHEN (eb). Adipöse Patienten haben Nachteile, wenn sie operiert werden oder
eine intensivmedizinische Behandlung benötigen. So hat eine Studie mit fast 1400
chirurgischen Intensivpatienten ergeben: Jeder Dritte mit einem BMI über 40
starb. Die Sterberate Normalgewichtiger lag bei zwölf Prozent. Das hat die
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie mitgeteilt.
Hinzu komme bei sehr stark Übergewichtigen: Sie benötigen für Injektionen
längere Nadeln und auch spezielle Beatmungsschläuche. Auch sind
Operationstische, Betten und Röntgenapparate nötig, die einem großen
Leibesumfang und hohen Gewicht angepasst sind sowie motorbetriebene Betten, da
die Kraft der Pfleger nicht ausreicht, die Patienten zu bewegen. Auch die
Medikamentendosierung sei häufig schwierig. Es fehlten für viele Medikamente
Studienergebnisse, wie aufgrund des Übergewichts dosiert werden muss.
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Einfache Botschaften sollen Impfraten gegen FSME erhöhen
Bayerische Staatsregierung will den Anteil der geimpften Bürger von aktuell 25
Prozent in den nächsten Jahren auf über 50 Prozent anheben
MÜNCHEN (wst). Mit einfachen Botschaften will Bayern die Impfraten gegen die von
Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) erhöhen. Jeder Bürger,
der sich auch nur gelegentlich im Garten oder in der freien Natur aufhält,
sollte sich mit der kostenlosen, praxisgebührfreien und gut verträglichen
Impfung gegen FSME schützen.
Durch die Impfangebote hofft die Bayerische Staatsregierung, den Anteil der
Geimpften von aktuell 25 Prozent schon in den nächsten zwei bis drei Jahren auf
über 50 Prozent anzuheben. Das hat Bayerns Minister für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz, Dr. Werner Schnappauf, bei einer Veranstaltung des
Ministeriums in München gesagt.
Die Impfung ist in Bayern für jeden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr möglich
und sinnvoll. Da die FSME bei alten Menschen häufiger schwer verläuft als bei
jungen, ist bei über 50-Jährigen verstärkt auf die Impfung zu drängen, ergänzte
der Präsident der Bayerischen Gesellschaft für Immun-Tropenmedizin und Impfwesen
e.V., Dr. Nikolaus Frühwein aus München.
Generell sollten aber Ärzte jeden ihrer Patienten auf eine FSME-Impfung
ansprechen. Es müsse zudem überlegt werden, auch betriebsmedizinische Dienste in
Vorsorge-Aktionen einzubeziehen. Wünschenswert wären Verhältnisse wie in
Österreich, wo knapp 90 Prozent der Bevölkerung gegen FSME geimpft sind.
"Österreich ist das einzige Hochrisikoland in Europa, wo die Inzidenz der
Frühsommer-Meningoenzephalitis konstant rückläufig ist", sagte Schnappauf.
Von den über 540 FSME-Patienten, die 2006 an das Robert-Koch-Institut gemeldet
worden waren, kamen 188 aus Bayern. Der jüngste FSME-Patient war Ende Oktober
2006 ein dreieinhalb Monate alter Junge aus Nordostbayern. Der Säugling habe die
Erkrankung glücklicherweise folgenlos überwunden. Er war von einer Zecke
infiziert worden, die nach Waldarbeit durch den Vater ins Haus gelangt war.
Bereits im Januar 2006 habe es in Bayern die erste FSME-Erkrankung gegeben, so
der Minister.
Frühwein erinnerte daran, dass die Impfung für alle Menschen in Bayern und
Baden-Württemberg kostenfrei ist sowie für alle Bundesbürger, die nach
Süddeutschland verreisen.
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Viel Bewegung hilft bei Arthrose
Auch bei starken Gelenkschmerzen sollten sich Arthrose-Patienten ausreichend
bewegen. Regelmäßige Bewegung unterstützt nämlich den Stoffwechsel in den
Gelenken, erhält deren Steuerungsfunktion und baut Muskelkraft auf, wie die
"Apotheken Umschau" berichtet.
Sportarten mit abrupten Bewegungen und Richtungsänderungen, wie etwa Fußball
oder Tennis, könnten allerdings die Gelenkschäden verschlimmern. Gut seien
Radfahren, Nordic Walking, Ski- Langlaufen und Schwimmen. Sie belasteten Knochen
und Gelenke am wenigsten.
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Raucher haben seltener M. Parkinson
DURHAM (mut). Rauchen ist bekanntlich nicht gerade gesund. Doch wenigstens einen
gesundheitlichen Vorteil haben Menschen mit diesem Laster: Die Gefahr, dass sie
Morbus Parkinson bekommen, scheint geringer als bei Nichtrauchern.
Das liegt jedoch nicht daran, dass Raucher an Lungenkrebs sterben, bevor sie alt
genug werden, um Parkinson zu bekommen, berichten US-Forscher aus Durham. Sie
vermuten vielmehr, dass bei Rauchern Gene aktiviert werden, die vor Parkinson
schützen.
In ihrer Studie hatten sie Lebensgewohnheiten von 356 Parkinsonkranken mit denen
von 317 gleich alten Gesunden verglichen. Die Rate von Rauchern war bei den
Parkinson-Kranken um 44 Prozent niedriger als bei den Gesunden (Arch Neur 64,
2007, 576).
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Gesundes Gärtnern
Kaum hat sich der Winter so einigermaßen verabschiedet, beginnt sie wieder, die
Gartensaison. Hier ist es ganz wichtig, dass man es langsam angehen lässt und
sich richtig bei der Arbeit bewegt, ansonsten drohen Schmerzen in den Gelenken
und Muskeln.
Wichtig ist es, gerade bei der Gartenarbeit, sich mal häufiger aufzurichten und
die Arbeitsposition zu wechseln, so werden Rücken und Gelenke geschont. Was
häufig vorkommt, gerade im Garten, sind Arbeiten in gebückter Haltung, so z.B.
das Pflanzen von Setzlingen. Dann wird sich aufgerichtet und sich zur Schubkarre
gedreht, um einen neuen Setzling herauszuholen. Das nennt man dann kombinierte
Aufricht- und Drehbewegung. Sie sollte auf jeden Fall vermieden werden, da sie
schnell zum Hexenschuss führt.
Kniekissen und Sitzbänkchen schonen Gelenke
Empfehlen kann ich auch, gerade für die Arbeiten am Beet, ein Kniekissen oder
ein Sitzbänkchen. Langes Knien auf dem Boden dagegen schadet dem Knorpelbelag
hinter der Kniescheibe. Mit krummem Rücken sollte auch nicht über längere Zeit
gearbeitet werden, deshalb eignet sich hier besonders eine Harke, die in ihrer
Länge verstellbar ist. Stellen sich während der Gartenarbeit Muskelkrämpfe oder
Schmerzen ein, dann bitte die Arbeit sofort unterbrechen.
Quelle:Dr. med. Günter Gerhardt
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Fremdwörter-Lexikon speziell auf Bandis abgestimmt
Seit einigen Jahren bemühen wir uns, Fremdwörter rund um die
Bandscheibenproblematik zu übersetzen. So entstand mit der Zeit ein recht
umfangreiches Lexikon, welches kaum noch Fragen offen lässt.
Oft werden dem Patienten nach einer CT oder MRT die Befundberichte übergeben,
ohne den Patienten über den Befund aufzuklären. Der nächste Termin mit dem
Facharzt ist noch in weiter Ferne. Man möchte doch unbedingt wissen, was in dem
Befund steht, doch das Fachchinesisch ist für den Laien nicht aufschlussreich.
Unser Lexikon
http://www.diebandscheibe.de/lexikon.php
gibt Aufschluss und erklärt Wort für Wort die Fremdwörter. Falls dann noch
Fragen offen sind, können diese im Forum
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php? angesprochen werden.
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Wir wünschen allen Geburtstagskindern im Monat April alles Gute,
Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr.
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Daten und Fakten:
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