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Newsletter August

2010-08-16 06:08:04


Lieber Bandi [NAME]

Banditreffen im Raum München (Reichertshausen) vom 10.09. bis 12.09. 2010 
 
Liebe Bandis, 
 
wir freuen uns, dass wir nun auch das Programm zu unserem Banditreffen vom 10.09. bis 12.09.2010 bekannt geben können. 
 
Das Banditreffen werden Topsy und Dieter in Reichertshausen ausrichten. An dieser Stelle schon mal unser Dank für die Planungsphase. 
 
Doch nun zum Ablauf: 
 
Anreisetag 10.09.2010: 
 
Wer mit dem Flieger kommen möchte, der ist auf dem Zielflughafen München richtig. Von dort bitte mit dem Zug bis Reichertshausen. Von dort sind es noch 5 Gehminuten bis zum Gasthof Lindermeir. 
 
Wer mit dem Zug anreisen möchte, bitte ebenfalls Reichertshausen anfahren.
 
Wer mit dem Auto anreist, sollte der Stimme von Blondie folgen, vorausgesetzt, Ihr habt Blondie Eure Wünsche mitgeteilt. 
 
Programm: 
 
Am Freitag steht uns eine Holzhütte zur Verfügung. Dort werden wir einen gemütlichen Grillabend ab ca. 18.00 Uhr verbringen.
 
Für Essen-Spenden wären wir sehr dankbar! Zwecks Koordination setzt Euch bitte mit Topsy in Verbindung. 
 
Am Samstag werden wir nach dem Frühstück gegen ca. 10.00 Uhr mit dem Reisebus nach Kehlheim fahren und die Befreiungshalle anschauen. 
 
Nach der geplanten Stadtbesichtigung geht es um 13.20 Uhr weiter mit dem Schiff durch die Weltenburger Enge nach Weltenburg zum Kloster Weltenburg, wo wir eine Verschnaufpause einlegen werden. Je nach dem, wie Ihr Euch fühlt, können wir dort auch noch andere Sehenswürdigkeiten besichtigen. Anschließend fährt uns der Reisebus gegen 16.00 Uhr wieder nach Reichertshausen zum Hotel zurück. 
 

An dieser Stelle möchten wir erwähnen, dass die Kosten für den Grillabend am Freitag und der Samstag (Bus, Schiff, Eintrittsgelder, etc.) vom Forum getragen werden. Lediglich für Euer leibliches Wohl müsst Ihr selber sorgen. 
 
Am Samstagabend treffen wir uns gegen 18.00 Uhr im Gasthof Lindermeir im Nebenzimmer zum Essen und gemütlichen Beisammensein. 
Am Sonntag nach dem Frühstück (bis 11.15 Uhr) heißt es dann Abschied nehmen. Wer von Euch noch zu Mittag bleiben möchte, bitte eine kurze Rückmeldung an Topsy, damit ein gemeinsamer Tisch reserviert werden kann. 
 
Wir hoffen, das Programm gefällt Euch und wir freuen uns auf ein Kennenlernen/Wiedersehen mit Euch! 
 
Wir warten auf Eure zahlreichen Anmeldungen, wobei wir uns über "neue" Teilnehmer sehr freuen würden!

Anmeldungen
bitte in diesem Thread. 
 
Alle Infos zum Treffen findet Ihr hier: Ablauf

Liebe Grüße und in freudiger Erwartung 

Topsy und Dieter,  Harro und Heidi so wie das Team von www.diebandscheibe.de 
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Pressemeldung

Mit Opioiden auf Reisen: Ratgeber-Karte für Schmerzpatienten erschienen


Oberursel, 08. Juli 2010 (dk) – Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Patienten fragen sich, was sie im Urlaub in Bezug auf ihre Schmerzmedikamente beachten müssen. Dies gilt besonders für die etwa 15 Millionen Menschen in Deutschland, die an chronischen Schmerzen leiden und von denen viele auf Opioide angewiesen sind. Die neue Ratgeber-Karte „Mit Opioiden auf Reisen: Lebensqualität im Urlaub“ enthält Tipps dazu. Patienten bekommen Informationen, welche Formalien sie bei Fahrten ins Ausland einhalten müssen, wie sie Opioide am besten transportieren und welche Besonderheiten es bei Flugreisen gibt.

Die neue Ratgeber-Karte ist die zweite aus einer sechsteiligen Serie der Initiative Schmerz messen. Ziel ist, Patienten mit starken chronischen Bewegungsschmerzen Tipps für den Alltag zu geben. Bereits erschienen ist die Karte „Gut vorbereitet zum Arzt – an was müssen Schmerzpatienten denken?“. Folgende Themen sind noch geplant: Autofahren bei Opioid-Therapie, der Austausch der Patienten in Selbsthilfegruppen sowie Ratschläge für schmerzfreies Einkaufen und die rechtlichen Ansprüche von Schmerzpatienten. Jede Ratgeber-Karte enthält zudem Informationen, wie die Schmerzstärke gemessen und dokumentiert wird, was bei der Einnahme von starken Opioiden zu beachten ist und wo Patienten Hilfe finden.

Die ersten beiden Ratgeber-Karten stehen unter www.schmerzmessen.de zum Download bereit und können per Post oder E-Mail angefordert werden bei der Initiative Schmerz messen, c/o Deutschen Schmerzliga e.V., Adenauer Allee 18, 61440 Oberursel, E-Mail: info@schmerzliga.de. Die weiteren Karten erscheinen jeweils im Abstand von vier Wochen. Die Initiative Schmerz messen ist eine Kooperation der Deutschen Schmerzliga e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.

Die Ratgeber-Karte „Mit Opioiden auf Reisen: Lebensqualität im Urlaub“ steht als PDF-Datei auf http://www.schmerzmessen.de/service/infomaterial.html zum Download bereit. Diese Pressemeldung finden Sie auf http://www.schmerzmessen.de/presse/pressemitteilungen.html. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herausgeber:

Initiative Schmerz messen
c/o Deutsche Schmerzliga e.V.
Adenauerallee 18
61440 Oberursel
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Ein Gläschen in Ehren für die Gelenke?

ROM (hub). Alkohol beeinflusst die Gelenke positiv. In einer Studie aus den Niederlanden senkte Alkoholgenuss das Risiko für Rheumatoide Arthritis und Arthrose um etwa 70 Prozent, das für M. Bechterew und Psoriasis-Arthritis um etwa 65 Prozent. Je geringer der Alkoholkonsum, desto höher waren die Entzündungsreaktionen. Die Forscher aus dem Nachbarland haben beim Rheumakongress EULAR 2010 zwei Erklärungen angeboten: Bei starker Gelenkentzündung wird nur weniger Alkohol konsumiert oder er hat tatsächlich antiinflammatorische Effekte (Abstract AB0179).
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Knapp 500.000 wechseln Krankenkasse

BERLIN (dpa). Die ersten Zusatzbeiträge haben hunderttausende Krankenversicherte zum Kassenwechsel getrieben. Nun plant die Koalition solche Aufschläge in unbegrenzter Höhe zum Normalfall zu machen. Neue Wellen von Versicherten-Wanderungen könnten den Markt durcheinanderwirbeln.

Hunderttausende Versicherte haben den ersten Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen den Rücken gekehrt. Im ersten Halbjahr gab es deutliche Abwanderungen bei den ersten 16 betroffenen gesetzlichen Kassen. Das belegen Informationen aus Branchenkreisen, die dpa am Freitag vorlagen.
Zulauf bei den AOKen

Die DAK verließen bis 1. Juli rund 241 000 Mitglieder, wie ein DAK-Sprecher bestätigte. Inklusive beitragsfrei Mitversicherten gibt es sogar 307 000 weniger Menschen mit dem orangefarbenem DAK-Kärtchen. Rund 60 000 der Mitglieder seien der Kasse nicht durch Kündigungen verloren gegangen, sondern durch Todesfälle oder den Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung, so die DAK.

Die KKH-Allianz verlor 147 000 Versicherte, davon 116 000 Mitglieder. Erstmals hätten auch viele Rentner und Hartz-IV-Empfänger gewechselt, sagte eine KKH-Allianz-Sprecherin. Früher zogen fast nur jüngere Gutverdiener zu Kassen mit niedrigeren Beitragssätzen.

Die BKK Gesundheit musste einen Aderlass von 20 Prozent ihrer Mitglieder hinnehmen. "Wir können das eindeutig auf den Zusatzbeitrag zurückführen, mittlerweile geht die Abwanderung zurück", sagte eine Sprecherin.

Marktführer Barmer GEK verzeichnete dagegen ein Plus von 69 000 Versicherten, die Techniker Krankenkasse sogar von 238 000. Knapp 511 000 Versicherte gewannen die 14 AOKen seit Januar dazu. Diese Kassen brauchen keine Zusatzbeiträge.

Die KKH-Allianz äußerte sich optimistisch, im kommenden Jahr wieder ohne Aufschlag auszukommen. Der DAK-Sprecher sagte, für Prognosen sei es zu früh. "Die angesprungene Konjunktur führt im kommenden Jahr auch zu einer Entspannung in der gesetzlichen Krankenversicherung", sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). Außerdem sollen die Beiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen.
Zahl der Kassen könnte auf 100 sinken

Vermehrt Zusatzbeiträge und Sozialausgleich dürften aber ab 2012 die Kassenlandschaft weiter durcheinanderwirbeln. "Die Unterschiede bei der Liquidität der einzelnen Kassen ist groß", sagte der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem. Wer also mehr zahlen muss, dürfte dahin wechseln, wo es weniger kostet. Viele Kassen dürften in Druck geraten. Wasem meinte, absehbar werde die Zahl der Kassen von derzeit 163 auf 100 sinken. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte RTL, die Koalition sorge dafür, "dass ein Wettbewerb zwischen den Kassen jetzt wirklich stattfinden kann".

Mit Spannung erwarten Kassen und Koalitionsfraktionen den Gesetzesentwurf von Minister Philipp Rösler (FDP) nach dem Sommer. Die bisher auf maximal ein Prozent des Einkommens begrenzten Zusatzbeiträge sollen künftig unbegrenzt steigen können. Der Ausgleich aus Steuern soll aber verhindern, dass Versicherte mehr als zwei Prozent ihres Einkommens zahlen.
Ersatzkassen warnen vor Ungerechtigkeiten

Die Ersatzkassen warnen vor neuer Ungerechtigkeit. Im Fall vermehrter Zusatzbeiträge "werden Besserverdienende relativ weniger stark belastet als Menschen mit mittlerem und niedrigem Verdienst", sagte der Chef ihres Verbands vdek, Thomas Ballast.

Die Kassen pochen auf stärkere Einsparungen. Die Vorsitzende des Kassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte: "Mit den bisher bekannten Eckpunkten bleibt die Bundesregierung deutlich hinter ihren Einsparplänen zurück." Nullrunden bei Ärzten und Krankenhäusern hätten die zusätzliche Belastung von Versicherten ihrer Ansicht nach merklich verringert. "Es ist unverständlich, dass die Koalitionäre selbst in so schwierigen Zeiten diejenigen schonen, die in den letzten Jahren massive Zuwächse verzeichnen konnten." Westerwelle versicherte, es gehe auch darum, "die Kostenexplosion zu dämpfen".
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Einkommen der Eltern beeinflusst Gewicht der Kinder

BERLIN (hub). Je niedriger das Einkommen der Eltern, desto größer ist der Anteil übergewichtiger Kinder. Nichtdeutsche Eltern haben anteilig mehr übergewichtige Kinder als deutsche Eltern - und das bei gleichem Einkommen.

18 Prozent der sechs- bis 14-Jährigen sind übergewichtig, wenn das Haushaltsnettoeinkommen unter 1000 Euro pro Monat liegt. Bei 1000 bis 2000 Euro ist der Anteil übergewichtiger Kinder bei 14 Prozent. Nur acht Prozent der Kinder aus Haushalten mit einem Monatsnettoeinkommen über 2000 Euro sind übergewichtig. Das hat die Kieler Adipositas-Präventionsstudie (KOPS) ergeben, bei der Daten von fast 16 000 Kindern aus Kiel ausgewertet wurden.
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Neue Impf-Empfehlungen veröffentlicht

Grippe-Impfung wird jetzt für alle Schwangeren empfohlen

BERLIN (eb). Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 veröffentlicht. Die wesentlichsten Neuerungen: die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren.

Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige Impfkommission (STIKO) Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.

Die Masern-Impfung (in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung, MMR) wird zukünftig für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Besonders wichtig ist diese Empfehlung für Personen, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.

Grund für die Erweiterung der Empfehlung sind die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Auch bei Jugendlichen gibt es deutliche Lücken im Masernschutz; bei ihnen greift aber die schon seit Jahren bestehende generelle Empfehlung der STIKO, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen.

Die Influenza-Impfung für die nächste Grippesaison wird nun auch allen Schwangeren empfohlen, weil bei Schwangeren ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe beobachtet wurde. Diese Gruppe ergänzt die bisherige Impfempfehlung für Personen ab 60 Jahre, chronisch Kranke, Medizinpersonal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die Risikopersonen betreuen.

Der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei aktuell am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, wird auch das pandemische Influenzavirus ("A/H1N1/California/2009") enthalten. Deshalb ist die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 ("Schweinegrippe") nicht mehr erforderlich und wurde von der STIKO bis auf Weiteres zurückgezogen.

Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen. Bei Meningokokken hat die STIKO die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen viervalenten Konjugatimpfstoffs berücksichtigt. Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut und Cholera wurden Änderungen der epidemiologischen Situation (Ausrottung der Wildtollwut in Deutschland) beziehungsweise internationalen Empfehlungen Rechnung getragen.

Alle relevanten Änderungen sind wie üblich in der STIKO-Veröffentlichung farblich markiert. Die Begründungen der STIKO zu den neuen oder veränderten Empfehlungen und eine Übersicht zu den Neuerungen werden in den kommenden Wochen im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.

Die STIKO-Empfehlungen sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden und der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Mitglieder der STIKO sind ehrenamtlich tätige Experten aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen Ärzteschaft.

Quelle: www.rki.de/impfen
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In Deutschland wird zu viel geröntgt

Salzgitter - Deutsche Patienten werden nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im internationalen Vergleich zu oft geröntgt. Die Strahlenbelastung pro Untersuchung sei zwar zurückgegangen, jedoch gebe es zu viele unnötige Untersuchungen, sagt BfS-Sprecherin Anja Schulte-Lutz. Vor allem die Zahl der besonders belastenden Computertomografien (CT) sei rasant gestiegen. Diese Untersuchungen würden zu wenig hinterfragt, und es werde zu selten nach Alternativen gesucht.

In Deutschland wurden 2008 laut Statistik auf 1000 Menschen 130 CT-Untersuchungen vorgenommen, 2006 waren es noch 110. In fast allen anderen europäischen Ländern würden weniger CTs vorgenommen. Hierzulande sei das Strahlenrisiko der Patienten deshalb insgesamt höher, obwohl die Dosis der einzelnen Untersuchung in den vergangenen Jahren um 30 bis 50 Prozent abgenommen habe. Das Personal sei inzwischen besser geschult und könne mit weniger Strahlenbelastung gute Auf nahmen selbst mit älteren Geräten machen, begründet Schulte-Lutz diesen Trend. Das BfS habe deshalb den diagnostischen Referenzwert um 30 bis 50 Prozent gesenkt. Er legt die Strahlendosis fest, die für eine Röntgenuntersuchung nicht überschritten werden soll.

Da Röntgenstrahlen aber stets das Krebsrisiko erhöhten, müsse noch härter daran gearbeitet werden, den Referenzwert weiter zu verringern, betont die BfS-Sprecherin. Kliniken und Praxen, deren Strahlendosis höher ist, sollen von den zuständigen ärztlichen Stellen Hilfen angeboten bekommen. Sie machten Vorschläge, wie die Strahlenbelastung reduziert werden könne, erklärt Schulte-Lutz.

Quelle: dpa
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Nicht zu viele Medikamente gleichzeitig nehmen

Vor allem ältere Menschen müssen oft mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Doch viele Arzneimittel können ihre Wirkung gegenseitig beeinflussen, warnen Ärzte.

Ältere Menschen nehmen häufig mehrere Medikamente gleichzeitig ein. Doch die vielen Mittel könnten sich gegenseitig in ihrer Wirkung beeinflussen - abschwächen oder verstärken, warnt Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten. „Vieles ist hinsichtlich möglicher Wechselwirkungen noch nicht hinreichend untersucht.“ Die Medikamenten-Einnahme sollte deshalb auf das Nötigste reduziert werden: Betroffene müssten mit ihrem Hausarzt besprechen, welche der vielen Medikamente unbedingt nötig seien - und auf welche man verzichten könne.

„Ein guter Arzt kann abwägen. Medikamenten-Interaktionslisten zeigen ihm, bei welchen Stoffen es zu Wechselwirkungen kommen kann“, sagt Wesiack. Arzt und Patient sollten sich dann auf die Behandlung der wesentlichen Beschwerden konzentrieren: „Welche Leiden stehen im Vordergrund - und müssen in jedem Fall therapiert werden? Und was ist weniger wichtig?“, betont der Experte. Das sei selbstverständlich bei jedem Patienten anders.

Und selbst wenn man die Medikamentenzahl aufs Wesentliche beschränke, hätten einige Senioren noch Schwierigkeiten, den Überblick zu bewahren. Hier seien Medikamentenpläne wichtig, die dem Betroffenen genau zeigten, wann er welche Pille zu schlucken habe, empfiehlt Wesiack. Solche Pläne sollten gemeinsam mit dem Arzt erstellt und besprochen werden. Gefragt seien auch die Angehörigen, die den Patienten daran erinnern, dass er seine Tabletten einnehmen muss. 

Quelle: (ddp)
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Arztfehler: Kasse spricht Patienten aktiv an

Pro Jahr 950 Anrufe erhält die Barmer GEK auf ihrer Behandlungsfehler-Hotline. Doch die Fälle, die hiervon bearbeitet werden, sind nur die Spitze des Eisbergs. Denn häufig ist der Weg umgekehrt: Die Kasse stößt auf Auffälligkeiten und spricht die Versicherten an.

Von Ilse Schlingensiepen

An Behandlungsunterlagen kommt die Kasse nur, wenn Patienten zustimmen, deshalb fragen Kassen gezielt nach Fehlbehandlungen.

Die Barmer GEK bearbeitet zurzeit 7500 Fälle, bei denen Versicherte möglicherweise Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind. Dabei bietet Deutschlands größte Krankenkasse ihren Versicherten eine spezielle Behandlungsfehler-Hotline an. "Pro Jahr erhalten wir dort rund 950 Anrufe", berichtet Barmer GEK-Experte Fred Striefler.

Nicht immer ist bei der Versorgung wirklich etwas schief gelaufen. "Natürlich steckt nicht hinter jedem Vorwurf, wie vehement er auch vorgebracht wird, tatsächlich ein Behandlungsfehler", sagt er. Ein Versicherter hat sich an die Hotline gewandt, weil dem Zahnarzt bei der Behandlung der Bohrer leicht abgerutscht war. "Immer wieder müssen wir Anrufern erklären, dass nicht jeder Behandlung, die nicht zum gewünschten Erfolg führt, ein Fehler zugrunde liegt."

Häufig wenden sich nicht die Patienten an die Kasse, sondern es läuft umgekehrt: Die Kassenmitarbeiter stoßen in den Unterlagen auf auffällige Diagnosen und nehmen Kontakt mit dem Betroffenen auf. "Als Krankenkasse können wir nicht selbst die Behandlungsunterlagen einfordern. Dazu brauchen wir die Schweigepflichtsentbindung des Versicherten", sagt Striefler.

Längst nicht alle Patienten wollen sich mit dem Arzt oder dem Krankenhaus streiten, weiß er. Entscheiden sie sich aber dafür, fordert die Kasse mit ihrem Einverständnis die Behandlungsunterlagen an. Sie werden dann von den Ärzten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen geprüft. Dann berät die Barmer GEK die Versicherten darüber, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist.

Neben der Unterstützung der Versicherten haben Krankenkassen - ebenso wie private Krankenversicherer - ein direktes Interesse an der Aufklärung von Fehlbehandlungen. Schließlich können sie gegebenenfalls Kliniken, Ärzte oder andere Behandler in Regress nehmen. Die Barmer GEK hat sich auf diesem Weg im vergangenen Jahr in der Krankenversicherung 16,1 Millionen Euro wiedergeholt, ein Jahr zuvor waren es 18,2 Millionen Euro.

Die Unterstützung ist für die Patienten kostenlos, wie das auch bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern der Fall ist. An sie haben sich im vergangenen Jahr fast 11 000 Patienten gewandt. Nach Angaben der Bundesärztekammer bewerten die Einrichtungen gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland.

Ihre Zahl hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. "Das liegt nicht daran, dass die Ärzte schlechter geworden sind, sondern eher daran, dass sich die Patienten ihrer Rechte zunehmend bewusst werden", sagt Wolfgang Schuldzinski, Jurist und Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Er hält die Gutachterkommissionen nicht immer für die geeignete Anlaufstelle für Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten. Das Problem sei, dass die Juristen und Ärzte dort nur nach Aktenlage entscheiden. "Bei ganz klaren Angelegenheiten kann das aber ein kostengünstiger Weg sein."

Schuldzinski sieht auch die direkte Auseinandersetzung zwischen Patienten und Ärzten kritisch. Zwar sollten Patienten sich melden, wenn sie das Gefühl haben, dass bei ihrer Behandlung etwas falsch läuft, etwa Medikamente vergessen werden. "Nach der Behandlung sollten sie nur mit juristischem Beistand das Gespräch suchen." Für die Patienten könnte es Nachteile haben, wenn sie auf eigene Faust versuchen, die Sache zu klären und Behandlungsunterlagen vom Arzt einzufordern, sagt Schuldzinski. Der Grund: Die dreijährige Verjährungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, von dem ein Patient Kenntnis von dem eventuellen Schaden hat, also etwa Einblick in die Unterlagen nimmt.
Fehler entstehen oft durch schlechte Organisation

Eine Frau geht zum Chiropraktiker zur Behandlung. Bei der Drehung und Dehnung des Halses löst sich eine Plaque-Ablagerung im Halswirbel, die Verstopfung der Arterie führt wenige Tage später zu einem Schlaganfall. Der Rettungsdienst bringt die Patientin in eine Klinik der Großstadt - die hat aber vergessen, sich von der Notfallbereitschaft abzumelden. Der zuständige Arzt ist nicht im Haus, die Geräte sind nicht betriebsbereit. Dennoch nimmt die Klinik die Frau auf, versorgt sie aber nicht sofort. Die Patientin bricht auf der Toilette bewusstlos zusammen und wird nur gefunden, weil der Ehemann sie sucht. Erst dann kommt sie in eine Klinik, in der sie sachgerecht versorgt wird.

Der Frau geht es inzwischen wieder gut. Sie musste nicht von sich aus tätig werden. In ihrem Fall erkannte die Arag Krankenversicherung anhand der Abrechnungsunterlagen die fehlerhaften Abläufe bei der Versorgung ihrer Kundin. Der Versicherer hat der Frau Unterstützung angeboten, berichtet Klaus Heiermann von der Arag. "Unsere Experten haben gesehen, dass die Frau gute Chancen hat, Schadenersatz geltend zu machen."

Quelle: www.aerztezeitung.de
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Wieder sind die Gene schuld

Die Neigung zu chronischen Schmerzkrankheiten steckt in den Genen

Die Wahrscheinlichkeit, eine chronische Schmerzerkrankung zu entwickeln, hängt höchstwahrscheinlich entscheidend von einem einzigen Gen ab. Zu diesem Schluss ist ein internationales Forscherteam nach Untersuchungen an Mäusen und Menschen gekommen. Die Entdeckung erklärt möglicherweise auch, warum Menschen nach Unfällen oder Operationen unterschiedlich starke Schmerzen empfinden. Darüber hinaus könnten die Ergebnisse dazu beitragen, chronische Schmerzen in Zukunft besser zu behandeln.
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Chronische Schmerzen sind ein weit verbreitetes medizinisches Problem: Rund 20 Prozent der Erwachsenen sind davon betroffen. Manche Menschen haben allerdings ein höheres Risiko als andere, eine chronische Schmerzerkrankung zu entwickeln. Die Ursachen dafür waren bisher weitgehend unbekannt.

Erste Hinweise auf den Übeltäter lieferte den Forschern um Ariel Darvasi von der Hebräischen Universität in Jerusalem eine kürzlich durchgeführte Studie mit Mäusen: Sie hatten dabei eine Region auf dem Chromosom 15 identifiziert, in der sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine oder mehrere genetische Varianten vermuteten, die das Schmerzempfinden maßgeblich beeinflussen.

In ihrer aktuellen Studie gelang es den Forschern nun, die fragliche Region auf einen Abschnitt von 155 Genen einzuschränken. Mithilfe einer DNA-Sequenzanalyse und Methoden aus der Bioinformatik identifizierten sie anschließend ein einzelnes Gen, das offensichtlich die Schmerzempfindlichkeit der Tiere beeinflusst. Von diesem Gen namens Cacgn2 war bisher lediglich bekannt, dass es bei Epilepsie und bei Funktionen des Kleinhirns eine Rolle spielt.

Um die Rolle von Cacgn2 weiter zu untersuchen, züchteten Darvasi und sein Team Mäuse, bei denen eben dieses Gen mutiert und in seiner Funktion beeinträchtigt war. Die Reaktion der genetisch veränderten Mäuse auf Schmerzen sowie elektrophysiologische Messungen deuten darauf hin, dass Cacgn2 tatsächlich eng mit dem Schmerzempfinden verknüpft ist.

Anschließend überprüften die Wissenschaftler die Bedeutung des Gens beim Menschen. Dazu nahmen sie die Gene einer Gruppe von Brustkrebspatientinnen unter die Lupe, denen eine Brust ganz oder teilweise entfernt worden war. Das Ergebnis: Offensichtlich besteht ein Zusammenhang zwischen verschiedenen Varianten von Cacgn2 und der Wahrscheinlichkeit für chronische Schmerzen nach der Operation.

„Unsere Entdeckung könnte die Möglichkeit eröffnen, chronische Schmerzen mit neuen, bislang nicht bedachten Methoden zu behandeln“, erläutert Darvasi. Allerdings müsse der gefundene Zusammenhang zunächst durch weitere Untersuchungen untermauert werden.

Die Studie ist in der Online-Ausgabe der Fachzeitschrift „Genome Research“ erschienen.
Quellle: pap/ddp
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Rechtstipp: Attest ist kein ausreichender Beleg für Mobbing

Kiel. Ein ärztliches Attest ist kein ausreichender Beleg für Mobbing am Arbeitsplatz. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein und wies damit die Schadenersatzforderung eines Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber zurück.

Aus einer ärztlichen Bescheinigung ließen sich nur Krankheitssymptome ablesen, nicht aber ein kausaler Zusammenhang zwischen Symptomen und den Verhältnissen am Arbeitsplatz, begründeten die Richter. Auch die Ausführungen zur Arbeitsplatzsituation seien lediglich eine Wiedergabe der Aussagen des Klägers.

Im vorliegenden Fall sei dabei besonders problematisch, dass auf das von Mobbing geprägte Klima im Betrieb abgestellt werde. Denn der Kläger sei im der Klage zugrunde liegenden Zeitraum von Dezember 2007 bis Mai 2008 nur an vier Arbeitstagen arbeitsfähig gewesen. Zudem habe es ausgerechnet an diesen Tagen laut dem Kläger keine Mobbing-Handlungen gegeben.

(LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2010, AZ: 6 Sa 256/09)

Quelle: ddp

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Berufsunfähigkeit muss für Ansprüche genau dargelegt werden

Wer Ansprüche aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen will, muss den genauen Grund sowie den exakten Umfang der Einschränkung darlegen. Zudem müssen die gesundheitlichen Probleme, die die Ausübung eines Jobs verhindern, erklärt werden, wie das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 133/09) entschieden hat.

Demnach muss der Versicherte eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung abgeben, mit der für Außenstehende nachvollziehbar wird, wie genau der Tätigkeitsbereich aussieht und welche Anforderungen dieser an ihn stellt. Selbstständige Betriebsinhaber müssen darüber hinaus auch beweisen, dass die Tätigkeitsfelder, in denen sie mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten könnten, ihnen keine Betätigungsmöglichkeiten lassen.

Und auch die Möglichkeit einer Umorganisation des Betriebs, durch die eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen werden kann, ist zu erläutern. Dabei ist vor Gericht eine Art Stundenplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, in welchem zeitlichen Umfang Arbeiten noch erledigt werden können.

Nur wenn aus all dem deutlich wird, dass tatsächlich keine sinnvolle Arbeit mehr in einem nennenswerten zeitlichen Umfang verbleibt, wird der Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Rente durchsetzbar sein.

Quelle: ddp.djn/ome/jwu/

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Neue Ratgeber-Karte für schmerzfreies Einkaufen erschienen
 

Oberursel, 13. August 2010 (dk) – Einkaufen gehört zu den häufigsten Tätigkeiten im Alltag. Der Eine hat Spaß dabei, der Andere empfindet es als lästige Pflicht. Für Menschen, die an chronischen Schmerzen leiden, kann Einkaufen zur Qual werden. Die neue Ratgeber-Karte „Schmerzfrei einkaufen: Den Einkauf nicht mit Schmerzen bezahlen“ bietet Schmerzpatienten Tipps, wie sie die Besorgungen im Supermarkt leichter bewältigen, welche Möglichkeiten es gibt, schwere Lasten zu vermeiden und wie sie den Einkauf sogar ganz umgehen können.

Die neue Ratgeber-Karte ist die dritte einer insgesamt sechsteiligen Serie der Initiative Schmerz messen. Ziel ist es, Patienten mit starken chronischen Bewegungsschmerzen Tipps für den Alltag zu geben. Bereits erschienen sind die Karten „Gut vorbereitet zum Arzt – an was müssen Schmerzpatienten denken?“ und „Mit Opioiden auf Reisen: Lebensqualität im Urlaub“. Die Reihe wird noch durch folgende Themen ergänzt: Autofahren bei Opioid-Therapie, Hilfe für Patienten durch Selbsthilfegruppen sowie Austausch von Opioiden. Jede Ratgeber-Karte enthält zudem Informationen, wie die Schmerzstärke gemessen und dokumentiert wird, was bei der Einnahme von Schmerzmitteln zu beachten ist und wo Patienten Hilfe finden.

zum Download bereit und können per Post oder E-Mail angefordert werden bei der Initiative Schmerz messen, c/o Deutschen Schmerzliga e.V., Adenauer Allee 18, 61440 Oberursel, E-Mail: info@schmerzliga.de. Die weiteren Karten erscheinen jeweils im Abstand von vier Wochen. Die Initiative Schmerz messen ist eine Kooperation der Deutschen Schmerzliga e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.



Herausgeber:

Initiative Schmerz messen
c/o Deutsche Schmerzliga e.V.
Adenauerallee 18
61440 Oberursel

www.schmerzmessen.de

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Wir wünschen allen Geburtstagskindern im Monat
September alles Gute,
Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr.
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Daten und Fakten:
9.514 Mitglieder
314.277 Beiträge im Forum, davon 30.040 Themen
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Einige Beiträge sind der Quelle:  http://www.netdoktor.de entnommen.
 

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