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Bandscheiben-Forum > Versorgungsamt/Schwerbehinderung > Arbeitszeit


Geschrieben von: badnerboy am 16 Okt 2022, 08:47
Guten Morgen zusammen,

Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite im Schichtdienst unter der Woche im Rhythmus
( Früh 7 std / Spät 7 std / Nacht 10 std )
und am Wochenende
( Tag 6-18 / Nacht 18-6 )
Leider schaffe ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen
( Rücken ) die 12 Stunden am Wochenende nicht mehr, auch die 10 Stunden Nacht unter der Woche sind grenzwertig.

Besteht die Möglichkeit mich Von Mehrarbeit zu befreien?
Ist das überhaupt anwendbar?
So dass ich quasi Montag bis Freitag nur noch die Früh/spät arbeite!

Ich bin gleichgestellt und habe einen GdBvon 30

Liebe Grüße

Geschrieben von: Kater Oskar am 16 Okt 2022, 09:16
Hallo und Guten Morgen,

Gemäß § 8 des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) haben in Deutschland alle Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit.

https://www.business-wissen.de/artikel/teilzeitarbeit-rechtliche-grundlagen-der-teilzeitbeschaeftigung/#:~:text=In%20Deutschland%20haben%20alle%20Arbeitnehmer,Berufsbildung%20werden%20dabei%20nicht%20ber%C3%BCcksichtigt).

oder auch

https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html

Ein Problem kann es natürlich geben, wenn es auf Grund Deines Tätigkeitsprofils nicht oder schlecht möglich ist, dass eine Teilzeit in DEINER Tätigkeit gewährt wird. Dann kann es ggf. wohl auch passieren, dass Du eine andere Tätigkeit ausüben müsstest.

Bei mir war es so, dass meine Dienstvorgesetzten auf mich zu kamen und meine Arbeitszeiten änderten, nachdem der "Betriebsarzt" bestimmte Forderungen stellte. So habe ich keine Nachtschichten mehr gemacht und auch keine Wochenenddienste mehr, obwohl ich selbst das so nicht wollte. Auch Schichten über acht Stunden waren für mich erledigt.

Allerdings durfte ich auch bestimmte Außeneinsätze nicht mehr fahren und habe immer mehr Arbeitszeit im Innendienst geleistet.

Sprich doch erst mal mit Deinen Vorgesetzten aber ggf. auch mit dem Betriebsrat/Personalrat oder auch Schwerbehindertenvertretung.

LG, Kater Oskar

Geschrieben von: Juergen73 am 16 Okt 2022, 09:23
Moin Badnerboy,

dafür gibt das SGB IX.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/164.html

Geschrieben von: Kater Oskar am 16 Okt 2022, 09:48
Hallo Jürgen,

an das SGB habe ich auch schon gedacht, aber eben auch gesehen, dass Badnerboy bei GdB 30 liegt kinnkratz.gif . Weiß nicht, ob man damit viel anfangen kann, habe aber auch keine Erfahrungen damit.

In Bezug auf das TzBfG hat halt jeder das RECHT auf Teilzeit. Keine Ahnung, was nun besser wäre oder im speziellen Fall überhaupt greiefen würde.

LG, Kater Oskar

Geschrieben von: Juergen73 am 16 Okt 2022, 09:57
Moin Kater,

Zitat

Ich bin gleichgestellt und habe einen GdBvon 30

hat Badnerboy geschrieben. Das bedeutet das man mit einem GDB von 50 fast gleichgestellt ist.
Ich meine jetzt nur die zusätzlichen Urlaubstage fallen weg.

Als ich mich seinerzeit auf meine Gleichstellung berufen wollte wurde mir gekündigt, Und ja, wenn einem kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann kann das zuständige Integrationsamt auch nicht helfen.

Geschrieben von: badnerboy am 16 Okt 2022, 10:08
Ich meine damit eigentlich, dass ich mit einem GDB von 30 und einer gleich Stellung doch eigentlich ein Schwerbehinderter bin.
Für mich müssten die gleichen Rechte gelten wie für einen Schwerbehinderten,
Außer wie beschrieben die Urlaubstage.

Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ich mich von Mehrarbeit freistellen lassen kann.
Und nach Arbeitsschutzgesetz beträgt dies über eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden.
Würde für mich bedeuten ich darf an meinen Schichten arbeiten, aber nicht länger wie 8 Stunden?!?

Wenn ich mich hiervon befreien lassen würde!

Oder verstehe ich da etwas falsch??

Geschrieben von: Kater Oskar am 16 Okt 2022, 10:26
Hallo Badnerboy,

nein, DAS

Zitat

Ich meine damit eigentlich, dass ich mit einem GDB von 30 und einer gleich Stellung doch eigentlich ein Schwerbehinderter bin.
Für mich müssten die gleichen Rechte gelten wie für einen Schwerbehinderten,
Außer wie beschrieben die Urlaubstage.


ist eben nicht so, da Du ja sonst auch den Satus eines Schwerbehinderten bekommen könntest, ggf. also auch den Ausweis ohne die Merkzeichen.

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grad-der-behinderung-von-30-diese-vorteile-koennen-sie-nutzen

kommt eine entsprechende Aussage

Zitat

Auch wenn der Name etwas verwirrend ist. Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie sämtliche Nachteilsausgleich einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Genau genommen geht es nur um einen recht kleinen Teil davon.


Das Problem mit der Arbeitszeitverkürzung laut SGB wird ja auch nicht für jeden Inhaber eines GdB als "grundsätzliches Recht" definiert, sondern muss wohl in jedem Einzelfall geprüft und ggf. genehmigt werden, dort heißt es ja

Zitat

.....Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.......


Das würde -meiner Meinung nach- bedeuten, dass nicht in jedem Fall ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, spricht Arbeitszeitverkürzung besteht. Dazu müsste also auch jemand "feststellen", das die Verkürzung der Arbeitszeit "wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist".

LG, Kater Oskar



Geschrieben von: badnerboy am 16 Okt 2022, 10:39
Hi

Und was bedeutet denn dass?

Sorry ich verstehe ich nur Bahnhof in dieser Thematik🤦🤦🤦

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html

(3) Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 208 und des Kapitels 13 angewendet.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html

Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.






Geschrieben von: Juergen73 am 16 Okt 2022, 11:00
Moin Badnerboy,
weiter oben habe ich dir schon geschrieben wie es mir ergangen ist.
Wenn du noch irgendwelche Fragen hast wende dich an dein für dich zuständiges Integrationsamt.

Geschrieben von: badnerboy am 16 Okt 2022, 11:20
Ich bin schon auf einem Leidensgerechten Arbeitsplatz.

Bei der damaligen Wiedereingliederung auf die Erkrankung, hat man maximal 8 Stunden Wiedereingliederung erfolgreich absolviert. Bei einer Fünftagewoche ist dies für mich auch kein Problem. Die 10 & 12 Stunden Schichten sollte langsam bis Ende des Jahres gesteigert werden. Dies habe ich mehrmals probiert leider wurden meine Beschwerden danach immer schlimmer. Und ich habe mehrere Tage gebraucht um wieder einigermaßen gerade in der Spur zu laufen. Ich kann diese 8 Stunden auch in der Nacht und am Wochenende arbeiten, es ist lediglich die Anzahl der Arbeitsstunden.

Ich habe jetzt die SBV Vertretung und den Betriebsrat eingeschaltet, der Vorgesetzte ist im Gespräch mit der Personalabteilung.


Geschrieben von: badnerboy am 16 Okt 2022, 11:23
Bevor ich es vergesse vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe

Geschrieben von: Pauline69 am 16 Okt 2022, 11:58
Hallo badnerboy,

ich denke, es kommt sehr darauf WO, beziehungsweise bei WEM Du arbeitest!

Im öffentlichen Dienst oder verbeamtet, ist das sicherlich alles durchzusetzen!

In einem privaten Unternehmen, eher nicht oder eher weniger.
Falls Du in einem privaten Unternehmen arbeitest, musst Du auch immer mit einer Kündigung rechnen.
Wird der Kündigungsgrund „mangelndes Vertrauen“ angegeben, kannst Du dagegen nicht einmal klagen.

Mein Vorschlag, versuche, ohne rechtliche Belehrungen, ein vernünftiges Gespräch mit Deinem Vorgesetzten zu führen. Und schaue, wie reagiert wird.

Viele Grüße
Pauline

Geschrieben von: badnerboy am 16 Okt 2022, 12:23
Weder im öffentlichen Dienst noch verbeamtet, aber bei einem der größten Automobilhersteller Deutschlands, mit den schnellsten Sportwagen🫣

Ich warte jetzt einfach mal ab was die SBV und der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber erzielt bekommen.

Geschrieben von: Kater Oskar am 16 Okt 2022, 15:24
Hallo,

wenn es ein großer Betrieb ist, gibt es gewiss auch einen Betriebsarzt frage.gif. Wäre ggf. eine Möglichkeit sich dort vor zu stellen und mit ihm über Deine gesundheitlichen Probleme zu reden.

Ich sollte damals 2006 (auf Betreiben eines Vorgesetzten) in Pension geschickt werden und habe darum "zwangsweise" eine Vorstellung beim Arzt bekommen. Ich habe ihm Alles erklärt und auch gesagt, dass ich meinen Job weiterhin machen möchte und auch machen kann. Durch meine Kollegen und auch meinen direkten Vorgesetzten war damals schon Einiges organisiert worden und es wurde viel Rücksicht genommen.

Durch den Doc wurde ich gründlich untersucht und er stellte einige Forderungen an den Dienstherren und bestätigte mir, dass ich meinen Job (mit Einschränkungen) weiter macehn durfte. Wie gesagt, keine Nachtschichten und Wochenenddiesnte mehr, keine "stressbelastenden" Einsätze mehr.

Und wie gesagt,

Zitat


Und was bedeutet denn dass?

Sorry ich verstehe ich nur Bahnhof in dieser Thematik


gehe ich davon aus, so wie es im SGB steht

Zitat

Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist


muss die Verkürzung der Arbeitszeit auf Grund der Art und Schwere der Behinderung "notwendig" sein, was Dir ja ein Arzt bestätigen könnte/müsste.

LG, Kater Oskar

Geschrieben von: blumi am 17 Okt 2022, 11:52
Hallo,

wenn du in so einem großen Betrieb arbeitest gibt es neben dem Betriebsrat sicher auch Behindertenbeauftragten. Zusammen mit dem und dem Betriebsrat sollte es möglich sein, eine für dich zumutbare Arbeitsplatzgestaltung zu erstellen.

Denn im Prinzip sollte es für den Betrieb von Interesse sein, dich zu halten, da die Betriebe finanzielle Vorteile von der Beschäftigung Behinderter haben. Sonst müssen nämlich Ausgleichszahlungen erfolgen. Zumindest gilt das für größere Betriebe, und das ist deiner ja sicher. Das ist bei mir ähnlich, denn mein Arbeitgeber ist ein größeres Krankenhaus, und die Gesellschaft der das angehört betreibt noch einige andere Häuser, Rehazentren, MVZs, Tageskliniken etc. . Da hast du eigentlich gute Chancen für ein Entgegenkommen.

Daher habe ich auch die Gleichstellung bei GDB 30 beantragt und bekommen, werde aber ab Januar dann auch nicht mehr in der Klinik, sondern in einem MVZ arbeiten, da ich dort keine Dienste machen muss ( die bei uns ein komplettes Wochenende mit unterschiedlicher Arbeitsintensität bedeuten, also von kaum etwas bis durcharbeiten) und nicht im OP arbeiten muss. Der Betriebsrat befürwortet das, meine bisherige Stelle kann ich aber wieder einnehmen, sollte ich gesundheitlich Fortschritte machen (sprich der Vertrag wird so gestaltet, dass ich Anspruch auf die Rückkehr auf meine alte Stelle habe, sollte ich das wünschen.

LG, Elke

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