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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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charles |
Geschrieben am: 22 Jul 2015, 11:56
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 62 Mitgliedsnummer.: 16.635 Mitglied seit: 22 Jul 2010 ![]() |
Hallo,
jetzt bin ich schon eine ganze Weile arbeitsunfähig und beziehe Verletztengeld. Ich bin mit dem behandelnden Durchgangsarzt und Orthopäden nicht zufrieden und möchte den Durchgangsarzt wechseln. Ist dies möglich? Kann ich einfach zu einem anderen D-Arzt gehen? Muss ich vorher die Berufsgenossenschaft verständigen? Grüsse _ Charles |
Anneliese |
Geschrieben am: 22 Jul 2015, 12:59
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 677 Mitgliedsnummer.: 5.065 Mitglied seit: 15 Mär 2006 ![]() |
Hallo,
wenn in deiner Nähe ein anderer Durchgangsarzt ist, kannst du wechseln. So kenne ich das aus der Praxis, in der ich arbeite. Viele Grüße Anneliese :winke |
charles |
Geschrieben am: 22 Jul 2015, 14:13
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 62 Mitgliedsnummer.: 16.635 Mitglied seit: 22 Jul 2010 ![]() |
Hallo Anneliese, vielen Dank für Deine Antwort. Ja, in meiner Nähe ist ein anderer Durchgangsarzt. Muss ich beim Wechsel auch die Erlaubnis der Berufsgenossenschaft einholen? Grüsse - Charles |
Hundi |
Geschrieben am: 22 Jul 2015, 14:20
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 129 Mitgliedsnummer.: 16.789 Mitglied seit: 12 Aug 2010 ![]() |
Hallole Charles,
nein, du brauchst von der BG keine Genehmigung zum Wechsel, wichtig ist nur, dass es eben ein D-Arzt ist, wegen der BG-Zulassung. Du brauchst auch keine Überweisung oder sonstiges vom alten D-Arzt. Du hast bestimmt den ein oder anderen Bericht von der BG und da steht deine Vorgangsnummer drauf. Nehme diese mit und gut ist. Ich bin selber durch einen Wegeunfall ein ,,BG-Fall" und habe auch schon meinen D-Arzt wechseln müssen. Liebe Grüßlein und alles Gute Hundi |
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