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dieter273 |
Geschrieben am: 22 Okt 2015, 07:43
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 25.160 Mitglied seit: 22 Okt 2015 ![]() |
Hallo zusammen,
ich habe mich heute im Forum angemeldet und hätte folgende Frage an euch: Bei einer Breischluck- Röntgenaufnahme wegen Schluckbeschwerden wurde folgendes festgestellt. Erhebliche ventrale Spangenbildung C2-C4 mit Impression des Pharynx von dorsal. Auf Hochdeutsch wird mir durch die Spangenbildung die Speiseröhre eingedrückt. Eine OP wurde mir abgeraten,da die Nerven der Stimmbänder beschädigt werden können. Meine Frage wäre: Da die Spangenbildung wohl durch jahrelanges Überkopfarbeiten entstanden wäre, lohnt es sich eine Anerkennung der Berufskrankheit 2109 zu beantragen? Und hat jemand mit dem Thema erfahrung? Vielen Dank im voraus |
Harro |
Geschrieben am: 22 Okt 2015, 09:52
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 12.452 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Dieter,
du kannst versuchen das als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, aber du musst dich darauf einstellen das es ein harter Wege sein wird. Solche Fälle landen meist vor dem Gericht. Liebe Grüße Harro :winke PS. Verschoben ins Forum Berufsgenossenschaft |
Busch38 |
Geschrieben am: 22 Okt 2015, 13:10
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 222 Mitgliedsnummer.: 23.336 Mitglied seit: 16 Apr 2014 ![]() |
Hallo,
als 2109 nicht. Da die nur Tragen auf der Schulter beinhaltet. Musst die Liste mal durchgehen. Ansonsten evtl. neue BK, das wäre ein langer Weg, es muss auch entsprechend viele gleiche Fälle geben. Gruss |
dieter273 |
Geschrieben am: 22 Okt 2015, 18:01
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 25.160 Mitglied seit: 22 Okt 2015 ![]() |
Hallo Harro, Hallo Busch38,
habe folgenden Text gefunden. Es geht nicht um die Zuordnung einer Erkrankung in die Berufskrankheitenverordnung ( BKV ), sondern um die Prüfung der Ursächlichkeiten der Beschwerden. In der Rechtssprechung wird das so formuliert: Es muss das typische Krankheitsbild der Berufskrankheit vorliegen und dieses muss im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre wesentlich auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sein. Die berufliche Tätigkeit muss dann einer mechanischen Einwirkung ( Ziffer 21.ff der BKV ) zugeordnet werden. Hier sind Überkopfarbeiten nicht explizit genannt, würden dann aber als besondere Belastung der HWS gelten,die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Verschiedene Ärzte sagten mir, das es an dem jahrzehnte langen Überkopfarbeiten läge. Mir ist auch bekannt, das BK2109 das tragen von Schweinehälften bei Metzger beinhaltet. (zB.) Die Frage ist ob sich die BG darauf einlässt. Alles Gute |
Harro |
Geschrieben am: 24 Okt 2015, 09:25
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 12.452 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Dieter,
Zitat Die Frage ist ob sich die BG darauf einlässt. tja das ist die Frage, mir hat man damals gesagt, obwohl jahrzehntelanges Arbeiten mit geneigtem und überstrecktem Kopf vorhanden war, zusätzlich noch häufiges einsetiges tragen von Lasten über 50kg, die Chancen stehen extrem schlecht. Und da ich schon gegen die DRV am kämpfen war wollte ich da keine 2te Front aufmachen. Ob sie sich darauf einlässt erfährts du wenn du den Antrag stellst. Ich wünsch dir viel Erfolg. LG Harro :winke |
Sabine1968 |
Geschrieben am: 25 Okt 2015, 09:35
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 828 Mitgliedsnummer.: 23.799 Mitglied seit: 12 Sep 2014 ![]() |
Hallo,
Ich bezweifle dass Du damit durchkommst.Mir sagte man die knöchernen Anbauten entstehen durch Überlastung, Kopfhaltung am Bildschirm. Damit wäre es auch eine Berufskrankheit. Mein Vater hat aber die gleichen Anbauten angeblich von zu harter körperlicher Arbeit und meine Oma hatte das auch, vom vielen Stehen als Lehrerin. Die Ärzte wissen im Grunde nicht wer es warum bekommt und sagen irgendwas, weil der Patient gerne einen Grund möchte. Sabine |
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