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Vobi |
Geschrieben am: 18 Jun 2016, 21:19
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 23.425 Mitglied seit: 15 Mai 2014 ![]() |
Hallo zusammen,
Habe heute Post von der BG bekommen: Zitat ; es steht fest,das Ihre Erkrankung durch Ihre berufliche Tätigkeiten verursacht wurde. Um eine Verschlimmerung bzw. ein Wiederaufleben der Krankheit zu verhindern,ist es wichtig , das sie künftig diese Gesundheitsbelastungen vermeiden. Hierbei helfen wir Ihnen gerne. Wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen wollen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vorher. Wir werden Sie dann beraten, ob die neue Tätigkeit ihre Gesundheit gefährdet. Bitte senden Sie uns die beigefügte Erklärung zurück (Berufsaufgabeerklärung) Kann mir jemand erklären was jetzt passiert und zu tun ist ? Ich bin für jede Info dankbar Grüße Vobi |
Busch38 |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 07:47
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 222 Mitgliedsnummer.: 23.336 Mitglied seit: 16 Apr 2014 ![]() |
Hallo,
Wurde ein MdE festgelegt ? Wenn über 20% gibt es BG-Rente. Kommt auf dein Alter an, wenn du noch jung genug bist kann eine Umschulung erfolgen. Wie alt bist du ? Gruss |
Vobi |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 09:26
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 23.425 Mitglied seit: 15 Mai 2014 ![]() |
guten Morgen,
ich werde 50 diese Jahr, wer legt den Mde fest,nehme an der Gutachter ,da war ich jedenfalls vor 4 wochen ca. Das lief bei mir so ab: zuerst BK abgelehnt, dann Widerspruch eingelegt, nach einen Jahr kam ein Mitarbeiter der BG zu mir nach hause, und hat mein Berufsleben analysiert, 3 Wochen später bekam ich dann 3 Gutachter zur Auswahl gestellt. Der Gutachter hat dann neue Röntgenaufnahmen gemacht ,mich vermessen usw....war aber sichtlich beeindruckt als er meine Röntgenbilder analysiert hat, sowas hatte er noch nie gesehen,in dem Umfang,das ist jetzt 4 Wochen her,und wie gesagt ,gestern Post von der BG bekommen,da stand nichts von Mde oder Rente,muss ich noch weitere Anträge stellen ? Grüße Vobi --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hallo, Wurde ein MdE festgelegt ? Wenn über 20% gibt es BG-Rente. Kommt auf dein Alter an, wenn du noch jung genug bist kann eine Umschulung erfolgen. fast vergessen ,mache grade eine Weiterbildung -teilhabe am Arbeitsleben ,läuft aber über die DRV, und Mde von 20 sollte ich locker erfüllen,wer auch immer das festlegt Bearbeitet von Vobi am 19 Jun 2016, 09:30 |
paul42 |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 10:04
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.348 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Vobi
Ich würde an Deiner Stelle dazu den Rat und Beistand des VdK oder des Sozialverbandes Deutschland e.V. suchen. Ohne Rechtsberatung würde ich zweimal überlegen so eine vorgefertigte "Berufsaufgabeerklärung" zu unterschreiben. :ph34r: Im Netz kann ich solche Erklärungen jedenfalls nicht finden. Stellt sich die Frage, für was so eine einseitige Willenserklärung gut sein soll :kinn ? Das du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst ist verständlich, in den anderen Beiträgen von dir findet sich die Aussage...., Zitat lt. med. Gutachten " auf Dauer arbeitsunfähig". Was steht denn in der Erklärung drin.? "Ich erkläre hiermit, dass ich meinen Beruf als Dachdecker nicht mehr ausübe" dürfte auch ohne Erklärung aufgrund der Aktenlage nachvollziehbar sein. Der Anspruch auf berufliche Rehabilitation besteht altersunabhängig auf gesetzlicher Grundlage auch so. Wenn die Berufsgenossenschaft deine Erkrankung als Berufskrankheit nach BK 2108 anerkannt hat, wäre es sinnvoll zu klären und zu prüfen ob sich daraus ein Rentenanspruch ableiten lässt. Das es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt, stellt sich die Frage ob die BG überhaupt zuständiger Leistungsträger ist. Dein Widerspruch bezog sich sicherlich nur auf die Anerkennung einer Berufskrankheit, oder was für Anträge hast du damals dort gestellt? Ich würd mich dazu wirklich ausführlich beraten lassen, welche Konsequenzen daraus entstehen könnten. Abschließend musst du dir auch die Frage stellen ob du gesundheitlich schon so fit bist um die nächsten 2 Jahre täglich 8 Stunden sitzen zu können um einen neuen Beruf zu erlernen. Hat dir die BG eine zeitliche Frist gesetzt um die Unterschrift zu der Erklärung abzugeben? viele Grüße paul42 |
Vobi |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 11:07
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 23.425 Mitglied seit: 15 Mai 2014 ![]() |
Hallo Paul 42,
vielen dank erstmal, zu deinen Fragen Abschließend musst du dir auch die Frage stellen ob du gesundheitlich schon so fit bist um die nächsten 2 Jahre täglich 8 Stunden sitzen zu können um einen neuen Beruf zu erlernen. Hat dir die BG eine zeitliche Frist gesetzt um die Unterschrift zu der Erklärung abzugeben? ich mache aktuell eine Weiterbildung seit 19.4.2016 -22.9. 2016 dauert auch jeden Tag 8 Stunden,ist zwar hart ,auch für meine LWS den Tag über,aber ich versuche das durch zu ziehen, wird von der DRV finaniert -Teilhabe am Arbeitsleben. Denke da hat sich jegliche Maßnahme durch die BG erübrigt ,oder ? Zu punkt 2 : keine geforderte Frist von der BG ,zumindest keine offensichtliche Was steht denn in der Erklärung drin.? Erklärung Meine berufliche Tätigkeit als _________________________________ habe ich am _____________endgültig und nicht nur vorübergehend aufgegeben werde ich am____________________endgültig und nicht nur vorübergehend aufgeben. Mir ist bekannt ,dass die Anspruchsvoraussetzungen entfallen, sobald ich eine Tätigkeit aufnehme, die für die Entstehung , die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich war oder sein kann. ein kleiner Auszug mal Gruß Vobi Bearbeitet von Vobi am 19 Jun 2016, 11:20 |
paul42 |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 12:20
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.348 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Vobi
Was soll das denn sein? :ph34r: So einen Lappen würde ich ohne Rechtsberatung auf keinen Fall unterschreiben. !!! :nein Gibt es in der Erklärung einen Bezug zu einer gesetzlichen Grundlage, Paragraphen?? Bezug auf ein Gesetz? Rechtsfolgebelehrung? etc.???? Für die Beurteilung ist die gesamte Erklärung wichtig Das kommt einer vertraglichen einseitigen Verzichtserklärung gleich um jegliche Anspüche gegenüber der BG aufzugeben, wenn du ohne Zustimmung der BG einen Handschlag machst. Wenn du das unterschreibst, handelst gemäß der Erklärung auf eigene Verantwortung und damit entzieht sich die BG jeder weiteren Verantwortung. Kein Wunder, dass man dazu im Netz nichts findet, juristisch betrachtet ist sowas fragwürdig und aus meiner Sicht unzulässig. So eine einseitige Erklärung stinkt bis zum Himmel :kinn Ich hoffe du hast den Briefumschlag noch um den Posteingang des gestrigen Tages zu beweisen. Du solltest dir umgehend eine Rechtsberatung suchen. viele Grüße paul42 |
Stefan77 |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 16:05
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 999 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 ![]() |
Hallo Vobi,
ich kann mich Paul42 nur anschließen. Die BG möchte hier auf galante Weise aus der Pflicht kommen! Auf jeden Fall Fachneinug dazu einholen. Grüße Stefan |
Vobi |
Geschrieben am: 19 Jun 2016, 20:30
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 23.425 Mitglied seit: 15 Mai 2014 ![]() |
guten abend zusammen,
vielen dank für die ratschläge,ich werde das prüfen lassen, gruß vobi |
Busch38 |
Geschrieben am: 25 Jun 2016, 06:55
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 222 Mitgliedsnummer.: 23.336 Mitglied seit: 16 Apr 2014 ![]() |
Hallo,
das sehe ich nicht ganz so. Welche BK wurde anerkannt ? Bei BK 2108 ist eine Aufgabe der verursachenden Tätigkeit erforderlich. Sonst keine Anerkennung bzw. Rente. Was machst du zur Zeit, ALG1 oder Krankengeld ? Eine MdE sollte im Gutachten stehen, dies gehört zu den Aufgaben des Gutachters. Festgelegt wird diese dann von der BG, anfangs meist zu niedrig, wegen Rentenhöhe. Gruss |
Busch38 |
Geschrieben am: 30 Jun 2016, 06:20
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 222 Mitgliedsnummer.: 23.336 Mitglied seit: 16 Apr 2014 ![]() |
Hallo,
schade, dass es hier nicht weiter geht. Und welche BK es ist ? Erklärung abgegeben ? Ich habe diese Erklärung auch von der BG bekommen. Die beruft sich auf : Dritter Titel - Mitwirkung des Leistungsberechtigten (§§ 60 - 67) § 60 Angabe von Tatsachen . (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat. (2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden. Es ist ja nichts weiter als eine Bestätigung , dass man den genannten Beruf aufgegeben hat und bei Wiederaufnahme die BG informiert. Ich kann darin nichts Negatives erkennen. Werde es kurz mit Anwalt besprechen. Gruss |
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