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willow |
Geschrieben am: 12 Aug 2016, 11:16
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 24.329 Mitglied seit: 20 Feb 2015 ![]() |
Hallo zusammen,
mittlerweile habe ich die gesetzliche Vollerwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit und meine Erkrankung hat sich nicht verbessert , sondern eher verschlechtert. Auch die ärztliche Begutachtung für die Berufsgenossenschaft hat stattgefunden. Das Ergebnis kenne ich noch nicht. Der Gutachter sagte mir nur das er meine Erkrankung als Berufskrankheit sieht. 10% wären zu wenig, 20% sind angemessen und er versucht 30% der BG zu empfehlen. Und außerdem würde das sowieso nur 2 - 3 Jahre gültig sein, dann gäbe es eine neue Begutachtung. Meine Fragen lauten: Wieviel % sind tatsächlich angemessen? Wo kann ich nachlesen was sich hinter den % verbirgt? Wie lange hat das ganze tatsächlich Gültigkeit? Ich würde mich über Antworten sehr freuen!!!!1 Vielen Dank willow |
Harro |
Geschrieben am: 12 Aug 2016, 12:33
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 12.452 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin willow,
Zitat Und außerdem würde das sowieso nur 2 - 3 Jahre gültig sein da wird, meiner Meinung nach, etwas zusammengeschmissen deine EU ist befristet hat aber nichts zu tun mit dem MDE von der Berufsgenossenschaft, wenn du eine MDE über 20% bekommst und das als Berufskrankheit anerkannt wird steht dir eine Rente von der BG zu und die gibts dann auf Dauer. Zitat In solchen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente. Voraussetzung dafür ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit. Da musst du dich mal schlau machen, denn mit der BG ist das wohl nicht so einfach LG Harro :winke |
willow |
Geschrieben am: 12 Aug 2016, 12:52
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 24.329 Mitglied seit: 20 Feb 2015 ![]() |
Hallo Harro, vielen Dank für Deine Info!!!
Ich hoffe wirklich das der begutachtende Orthopäde bei seiner Aussage bleibt ( 20 -30% ). Die BG der Empfehlung folgt und ich eine Rente auf Dauer bekomme. Das wäre mal endlich ein echter Lichtblick. Nochmals lieben Dank willow |
paul42 |
Geschrieben am: 12 Aug 2016, 16:14
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.342 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Willow
ich möchte mich der Antwort von Harro anschliessen. Wenn es um den MdE geht, wird damit der Grad der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" beschrieben. Wenn deine BG dazu eine Anerkennung im ausgeübten Beruf anerkannt hat, ist aus deren Einschätzung klar, das die bisher ausgeführte berufliche Tätigkeit zu einer dauerhaften Erwerbsminderung geführt hat. Hinweise zu anerkannten Berufskrankeiten findest du Hier Da es sich vermutlich um BK 2108 handelt, kannst du mal hier nachlesen. Das zuständige Versorgungsamt beurteilt unter Grundlage deiner Befunde den GdB "Grad der Behinderung" unabhängig von der beruflichen Situation. Hier wird festgestellt, in wie weit das Bild der Erkrankung die Vergleichbarkeit zur "gesunden Menschen" einschränkt und einen grundsätzlichen Grad der Behinderung darstellt. Klick mich Es würde dir nicht schaden auch den Antrag beim Versorgungsamt zu stellen. Sollte die BG nach Ablauf der gewährten Erwerbsminderungsrente, bei erneuter Begutachtung dann doch zu einer anderen Bewertung kommen, wird ein dir Bescheid des Versorgungsamtes sicherlich dabei helfen, plausibel darzulegen, das du über eine dauerhafte Leistungseinbuße gegenüber "Gesunden" verfügst. alles Gute paul42 |
willow |
Geschrieben am: 13 Aug 2016, 11:24
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 24.329 Mitglied seit: 20 Feb 2015 ![]() |
Hallo paul42,
vielen Dank für die super Hinweise!!! Jetzt kann ich etwas genauer nachlesen. Nur zur Info, ich bin Schwerbehindert. Ich habe 60 GdB und das Merkzeichen G, unbefristet. Da läuft noch ein Widerspruchsverfahren, ich versuche mehr GdB zu erhalten und Merkzeichen aG. Herzliche Grüße willow |
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