Hui der Gibbus!
Jetzt habe ich schon viermal etwas geschrieben und es jedes Mal wieder gelöscht? Warum? Eventuell liegt es am Glas Wein, oder daran, dass mich Leute wie du damals immer so aufgeregt haben

Das sind die Personen, die Ahnung haben, gebildet sind, aber dennoch auf irgendeine Art und Weise versuchen damit den Großen raushängen zu lassen. Untätigkeitsklage, § 44 und und und...
Hach was liest sich das alles schön!
Da wir uns ja gerade beim Thema "Versorgungsämter NRW" befinden erzählen ich dir mal eine kleine Geschichte! Wir haben im Versorgungsamt Dortmund mit ca 100 Sachbearbeitern im Schwerbehindertenrecht gearbeitet. Jeder Sachbearbeiter hat am Tag ca 150-200 Akten zu Gesicht bekommen. Neben der normalen Bearbeitung wurden natürlich noch eine Menge Kundenkontakte, sei es am Telefon oder auch persönlich entgegengenommen. Das ist sicherlich nicht immer einfach gewesen, aber ich denke viele von uns,wenn auch nicht alle machen diesen Job gerne. Ich für meinen Teil empfand es immer als Genugtuung einem Menschen in Notsituationen geholfen zu haben bzw. helfen zu können. Sicherlich war auch die ein oder andere Fehlentscheidung dabei, aber wir sind alle Menschen.
Ich bin durch die Auflösung, als jüngstes Glied der Kette dazu gezwungen gewesen den Laden zu verlassen und habe Glück gehabt. Einige meiner ehemaligen Kollegen müssen nun über 120 km zur Arbeit fahren, haben bis Dezember nicht gewusst wie es weitergeht, und und und... Nun mögen wieder die Sprüche kommen wie: Die armen Beamten. Hab ich jetzt eigentlich auch gar keine Lust drauf einzugehen, es sei dir nur soviel gesagt: Es hat mehrere Entlassungen gegeben. Nun zum eigentlichen Punkt!
Mitte Dezember, in der Zeit wo durch die Presse geht, das ein Ausnahmezustand herrscht, reichst du einen Antrag ein. Bravo! Nun hast du bis heute bzw einige Wochen danach, noch nicht die Antwort bekommen die du dir erwünscht. Ok, dass ist natürlich ärgerlich, aber bedenke bitte auch mal den Ausnahmezustand! Zudem... Untätigkeitsklage? Bravo! Soweit ich mich entsinnen kann, gilt die erst ab einem Jahr, und ich frage mich ernsthaft, ob du deswegen eine Klage bei den Gerichten einreichen solltest. Die haben ja eh zuwenig zu tun...
Nächster Punkt! § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
Hui! Sensationelle Sache. Bitte alle danach einen Antrag stellen, kann ich nur empfehlen. Dieser Paragraph dient eigentlich für Verwaltungsakte, die nicht zwingend was mit einem Sozialgesetz zu tun haben. Zum Beispiel für Rentenzahlungen. Auf Antrag kann das Amt dann natürlich, für maximal 4 Jahre Gelder zurückzahlen. Hier haben wir eine Sozialleistung, aus der natürlich wiederum Steuervorteile resultieren. Also hast du vollkommen recht. Ist dennoch alles firlefanz

Wenn jemand von Euch der Meinung ist er hat damals eine falsche Entscheidung bekommen, dann kann er das auch ohne Probleme über einen Änderungsantrag machen. Einfach ankreuzen "Rückwirkung beantragen ab XXX aus steuerlichen Gründen" und medizinische Unterlagen beifügen, die aus der Vergangenheit sind. Beispiel 2002!
Dann wird nun die Frage kommen: Nene... ich meinte ja auch alte Entscheidungen. Ok, natürlich da geht der § 44 schon. Nun kommt natürlich die Frage auf: Wieso wurde gegen die damalige Entscheidung kein Widerspruch bzw keine Klage eingereicht? Die Entscheidung ist somit bindend geworden. Die Ärzte würden dann die Akte bekommen mit der Bitte um Überprüfung und in der Regel sagen das alles so bleibt wie es damals war. Ist ein Versuch wert, aber hat in einer Klage wenig Aussicht auf Erfolg, das kannst du mir glauben.
Der $ 44 geht übrigen auch von Amts wegen. Ich kenne einige, wie du sie nennst arrogante Sachbearbeiter, denen bei einem Änderungsantrag aufgefallen ist, dass die Erkrankung ja eigentlich schon etwas länger vorhanden ist. Schwupps, bekommt die Akte der Sachbearbeiter aus dem gehobenen Dienst ( denn nur der darf das, warum auch immer ) und fertigt einen Bescheid gemäß § 44.
Lange Rede, kurzer Sinn, wenn du Probleme haben solltest, meld dich einfach. Ich kenn die gesamte Dortmunder Truppe, und bis auf wenige Ausnahmen sind die alle ganz umgänglich. Ich sage halt nur immer: Der Ton und die Art machen die Musik!
Untätigkeitsklage ole!

Ach noch was:
Zitat
aber wenigstens freundlicher als die früheren Mitarbeiter, die waren stets arrogant, als ob man denen etwas wegnehmen wollte
Es sind dieselben Sachbearbeiter wie damals. Von der Stadt ist keiner hinzugekommen, nur einige gegangen worden

Zitat
Die bekannte himmelblaue Brille habe ich aus bitterer Erfahrung abgelegt, weil m.E. System hinter der "Arbeitsweise" steckt, Motto: Da sind lästige Antragsteller, die das Sozialnetz beanspruchen wollen, die lassen wir erst `mal bisserl zappeln, gell?
Ne zappeln lassen wir nur arrogante Antragssteller. Wir haben eine spezielle Lesetechnik entwickelt. In der Regel sind es die Bürger mit einem Briefkopf Arial 35, Einschreiben mit Rückschein und einem beigefügtem Schreiben an jedem Antrag welches lautet: Sollte ich mein Recht nicht bekommen, werde ich den Klageweg beschreiten bzw. mich an ihren Vorgesetzten wenden. Aber das stimmt eigentlich auch nicht. Montags haben wir immer die Passbilder sortiert und dann nach Lautstärke der Lacher an die Sachbearbeiter verteilt. Entschuldige meine Ironie, aber das ist echt lächerlich!

Gruß vom Desy, der gerne hilft wenn es gewünscht wird!
Ps.: Harro, wenn gewünscht gebe ich gerne ein paar Beispiele zum § 44. Dann aber auch eher sinnige ...