Guten Morgen,
da wir umgezogen sind vom Eigenheim in eine ET.Wohnug benötige ich in absehbarer Zeit einen Treppenlift.
Dies ist soweit mit den anderen Eigentümer geklärt der guten Ordnungshalber schriftlich.
Da ich einen GDB" 60" mit Nachteilausgleich "G" habe stellt sich mir die Frage.wird dieser in irgend einer From
bezuschußt ? Eingliederungshilfe vom Versorgungsamt "oder oder" ( Landratsamt Offenburg ).
Von der KFW Bank gibt es 10% für barrierefreien Zugang zur Wohnung.
Ich möchte und darf nicht alle beide Zuschüsse in Anspruch nehmen,sondern nur den der am meisten
dies bezuschußt.
Hat jemand von Euch schon Erfahrung bzw. einen Tipp für mich was ich da beachten muss !!
Gruß
Andreas 2