Hallo Stein,
Es ist zwar richtig, dass der GdB nach Tabellen geprüft wird, soweit ich aber weiß, geht es nicht danach, ob man an den betreffenden Stellen/Körperteilen bestimmte Diagnosen hat, sondern nach der Beeinträchtigung, die man hat um am normalen Leben teil zu haben.
So kann es wohl passieren, dass man mehrfach eine OP hatte, danach aber der GdB runter gesetzt wird, weil ja bestimmte Probleme beseitigt worden sein sollten. Genauso kann es mit dem Schmerzschrittmacher passieren, der ja Schmerzen reduzieren oder beseitigen sollte, so dass gewisse Einschränkungen eben weg fallen.
Aus diesem Grund würde ich bei so was wie einem Widerspruch oder auch einem Verschlimmerungsantrag immer zum VdK gehen, da dort Leute sitzen, die Erfahrung haben, was für Auswirkungen eine OP oder der Schrittmacher haben könnten. Wenn man selbst die Angaben gemacht hat, kann man auch drauf "fest genagelt" werden wenn es schief geht.
Ich finde
hierist das gut und verständlich erklärt und es wird sowohl darauf verwiesen, dass es eben nicht um z.B. DEN BSV sondern um die Beeinträchtigungen geht als auch auf die Tatsache, dass der GdB auch verringert werden oder gar ganz aberkannt werden kann, wenn sich am gesundheitlichen Zustand bzw. der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben was ändert. Dies könnte also auch ne OP oder Heil-u. Hilfsmittel sein.
Ist also ein schwieriges Thema und wie Ute schon sagte
Zitat
Es ist sehr schwer die 50 % zu knacken.
wobei es durch die neusten Gesetze/Rechtsprechung für die Betroffenen immer schwieriger gemacht wurde/wird.