vielleicht kann mir im Forum ein Mitglied mit seinen Erfahrungen in meiner Situation helfen.
Nach einem anerkannten Arbeitsunfall (Wirbelsäulenschäden) habe ich eine MdE von 20%, einen GdB von 30% und bin mit einem Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Nachdem mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der RV bewilligt wurde habe ich eine Berufsfindungsmaßnahme im BfW absolviert.
In dieser Zeit habe ich einen Arbeitgeber gefunden der mich unter bestimmten Voraussetzungen einstellen würde.

Eine Voraussetzung ist das ich mit CAD Zeichenprogrammen arbeiten kann. Also habe ich nach der Berufsfindungsmaßnahme im BfW eine Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Technischer Produktdesigner für 1 Jahr im BfW begonnen. Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen (Wechsel gehen, stehen und sitzen ist wichtig) absolviere ich zwei Tage Theorie pro Woche im BfW für 5 Stunden und die anderen drei Tage (5 Stunden) bin ich im Praktikumsbetrieb und führe leidensgerrechte Tätigkeiten aus.
Die Qualifizierungsmaßnahme endet im Juni 2021.
Mein zukünftiger Arbeitgeber soll jetzt beim Integrationsamt Hilfen zum Einrichten eines leidensgerechten Arbeitsplatzes beantragen.
Worauf muss dabei geachtet werden um keinen Fehler zu begehen?
Welche Hilfen könnte ich noch beim Integrationsamt beantragen? Ich hoffe ja z.B. das die Benzinpreise nicht noch weiter steigen da die zukünftige Arbeitsstelle in 35 km Entfernung liegt.
Natürlich werde ich die zukünftige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur 5 bis 6 Stunden Täglich ausüben können.
Was muss ich beachten und welche Vor- und Nachteile hat eine begrenzte Stundenzahl?
Ich möchte in dieser Situation keinen Fehler begehen den ich später bereue.
Vielleicht hat jemand in diesem Forum schon eine solche Situation erlebt oder kent sich damit aus wie ich mich in dieser Situation richtig verhalten muss.
Ich wäre über jede Information und Hilfe zu dem Thema dankbar.
Gruss Benn