Hallöle murmel!!
Danke ersat mal für die schnelle Antwort!!
[QUOTE]
Wen es eine andere Krankheit ist die nicht im Zusammenhang mit der Aussteuerung steht, würde ich wen du noch ALG 1 beziehst den Krankenschein abgeben.[QUOTE]
Die vorherige Aussteuerung war aufgrund des Bandscheibenschäden, und die neue Krankmeldung würde vom Neurologen ausgestellt.
[/QUOTE]Würde mich beim VDK noch mal schlau machen, bist ja dort noch Mitglied?![QUOTE]
Bin aus dem VDK ausgetreten, die haben mir anfangs geholfen danach habe ich nur noch alles alleine gemacht, sowohl bei der RV als auch BG!!
[/QUOTE]Vorraussetzung wird sein das du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht!!![QUOTE]
Dem Arbeitsmarkt stehe ich bisher zur Verfügung.
[/QUOTE]Wie Lange hast du noch ALG1?[QUOTE]
ALG1 bekomme ich noch für ca. 6 Monate!
[QUOTE]Hattest du den Befund von ihr bei der Antragstellung mit abgegeben?[/QUOTE]
Die haben die neue Beurteilung von der Reha gehabt, also für meinen alten Beruf unter 3 Stunden,
und alle anderen mit Einschränkungen über 6 Std., das habe ich dem AA zugeschickt mit dem Antrag,
also alles im grünen Bereich!!
Für mich besteht die Frage auch, die Erkrankung auf die er mich AU schreiben will besteht schon die ganze
Zeit, nur weil es etwas schlimmer ist also Akut ist, möchte er mich AU schreiben, da besteht die Frage auch
wegen einer Blockfrist, läuft die aufgrund der gestellten Diagnose oder wird die Blockfirst erst ausgelöst durch
eine Krankschreibung??
Und auch die Frage, kann die KK sagen das der Rücken einen indirekte Auswirkung auf die Psyche hat/hatte??
Ich danke dir noch mal für die Antwort!!
schöne Grüße