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Komplette Version Nach Aussteuerung erneute AU andere Krankheit

Bandscheiben-Forum > Krankenkasse und MDK
badfirst
Hallo zusammen,

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Hab bis Mitte 2021 Krankengeld bekommen aufgrund der BSV, und wurde danach Ausgesteuer und bekomme seit dem ALG1.

Jetzt möchte mein Neurologe mich AU schreiben!
Bekomme ich dann wieder Krankengeld nach 6 Wochen, oder weiterhin ALG l1?

Ich hoffe einer kann mir weiter helfen?

Liebe Grüße

murmel
Hallöchen badfirst wink.gif

Ist ein schwieriges Thema

Zitat
--Bekomme ich dann wieder Krankengeld nach 6 Wochen, oder weiterhin ALG l1?

Wen es eine andere Krankheit ist die nicht im Zusammenhang mit der Aussteuerung steht, würde ich wen du noch ALG 1 beziehst den Krankenschein abgeben. (bei der Agentur für Arbeit) Würde mich beim VDK noch mal schlau machen, bist ja dort noch Mitglied?!
Vorraussetzung wird sein das du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht!!!
Sollten sie die Krankschreibung akzeptieren , wird ALG 1 unterbrochen solange du Krankgeschrieben bist!
Wie Lange hast du noch ALG1?



Zitat
08.2010 Amtsärztin wg. §125 weniger als 3 Std. über 6 Monate Leistungsunfähig

Von wo war die Amtsärztin ?
Hattest du den Befund von ihr bei der Antragstellung mit abgegeben?

Würde mich trotzdem noch mal eine Amtsärztliche Untersuchung beantragen wie jetzt deine Leistungsfähigkeit ist !!! Der §125 glaub ich ist jetzt der §145SGB.

Ich hoffe dass ich dir damit schon etwas weiter geholfen hab

Mit freundlichen Grüßen murmel
murmel
Hallöchen wink.gif

Zitat
Solange du Krankgeschrieben bist

Spätestens bis zu erneuten Aussteuerung!!!

Gruß murmel smilie_bank.gif
badfirst
Hallöle murmel!! wink.gif

Danke ersat mal für die schnelle Antwort!!


[QUOTE]
Wen es eine andere Krankheit ist die nicht im Zusammenhang mit der Aussteuerung steht, würde ich wen du noch ALG 1 beziehst den Krankenschein abgeben.[QUOTE]

Die vorherige Aussteuerung war aufgrund des Bandscheibenschäden, und die neue Krankmeldung würde vom Neurologen ausgestellt.


[/QUOTE]Würde mich beim VDK noch mal schlau machen, bist ja dort noch Mitglied?![QUOTE]

Bin aus dem VDK ausgetreten, die haben mir anfangs geholfen danach habe ich nur noch alles alleine gemacht, sowohl bei der RV als auch BG!! hammer.gif

[/QUOTE]Vorraussetzung wird sein das du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht!!![QUOTE]

Dem Arbeitsmarkt stehe ich bisher zur Verfügung.


[/QUOTE]Wie Lange hast du noch ALG1?[QUOTE]

ALG1 bekomme ich noch für ca. 6 Monate!


[QUOTE]Hattest du den Befund von ihr bei der Antragstellung mit abgegeben?[/QUOTE]

Die haben die neue Beurteilung von der Reha gehabt, also für meinen alten Beruf unter 3 Stunden,
und alle anderen mit Einschränkungen über 6 Std., das habe ich dem AA zugeschickt mit dem Antrag,
also alles im grünen Bereich!!

Für mich besteht die Frage auch, die Erkrankung auf die er mich AU schreiben will besteht schon die ganze
Zeit, nur weil es etwas schlimmer ist also Akut ist, möchte er mich AU schreiben, da besteht die Frage auch
wegen einer Blockfrist, läuft die aufgrund der gestellten Diagnose oder wird die Blockfirst erst ausgelöst durch
eine Krankschreibung??
Und auch die Frage, kann die KK sagen das der Rücken einen indirekte Auswirkung auf die Psyche hat/hatte??

Ich danke dir noch mal für die Antwort!!

schöne Grüße biggrin.gif




murmel
Hallöchen badfirst wink.gif


Zitat
Hast du den Befund von der Amtsärztin noch im Original bei dir!


Es sind Jahre vergangen ich wiederhole mich noch mal!!!
Würde mich trotzdem noch mal eine Amtsärztliche Untersuchung beim Amt für Arbeit beantragen wie jetzt deine Leistungsfähigkeit ist!!!

Kann von vom Amt für Arbeit sein. Spreche dort schnellsten vor!
Es kann sein das die Leistungsfähigkeit auch in anderen Berufen unter 3Stunden gesunken ist!!
Das noch machen bevor man einen Rentenantrag stellt!!


Ich hoffe du hast das schon gemacht!
Dokumentation darauf sollte man achten!
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=28431

Gruß murmel
Lilly83
Hallo,

Also meiner Meinung nach gilt folgendes, zumindest bei einem Beschäftigungsverhältnis, ich denke mir aber dass das ganze übertragbar ist: Nur wenn du grundsätzlich aufgrund deiner Ersten Erkrankung, also BSV schon wieder mindestens 1 Tag gesund warst. Bei zwei parallel laufende Krankheiten bzw neu hinzugekommen Krankheiten wird nicht nochmal neu Lohnfortzahlung geleistet.


Viele Grüße Lilly
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