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Komplette Version Endbescheinigung der Krankmeldung

Bandscheiben-Forum > Krankenkasse und MDK
AnjaS
Hallo, ich wurde Ende Februar an der Bandscheibe operiert, habe im Mai eine Reha gemacht und bin derzeit in Wiedereingliederung. Diese geht bis Freitag 15.7., meine AU ebenfalls. Am Montag 18.7. ist mein erster regulärer Arbeitstag nach Wiedereingliederung. Meine Hausärztin sagte, ich soll am 18.7. eine Endbescheinigung der Krankmeldung bei ihr ausstellen lassen. Meine Frage ist, ob es nicht sinnvoller wäre die Endbescheinigung am Freitag ausstellen zu lassen. Das Übergangsgeld wird ja nur bis zum Freitag gezahlt und das Gehalt erst ab Montag. Wenn die Endbescheinigung am Freitag ausgestellt ist, muss der Arbeitgeber für das Wochenende schon Gehalt zahlen, oder liege ich falsch? Eine andere Möglichkeit wäre, die AU über das WE zu verlängern. Würde ich dann für die 2 Tage Krankengeld nach dem Übergangsgeld bekommen?
Was ist die rechtlich gesehen richtige Variante?
Danke und Grüße,
Anja
Pauline69
Hallo Anja,

also das mit dem Krankengeld nach dem Übergangsgeld dürfte schwierig sein!
Krank nach Wiedereingliederung, also sprich krank für 2 Tage nach gesund ( Ende der Wiedereingliederung) ?!

Eine Folge-Krankmeldung oder eine Endbescheinigung muss spätestens am Tag nach dem letzten Tag der AU ausgestellt werden.
Da die Krankmeldung/Wiedereingliederung am 15.07. endet und Dir auch am 18.07. bestätigt wird, dass das Enddatum der 15.07. ist, sollte das kein Problem sein.

Du giltst dann ab dem 16.07.22 wieder als gesund.

Natürlich kannst Du Dir die Endbescheinigung aber auch schon morgen vom Arzt abholen!

Viele Grüße
Pauline
AnjaS
Vielen Dank, Pauline!

Das klingt für mich logisch! Ich dachte auch, dass ich ab Sa, 16.7.wieder gesund bin und ab da der Arbeitgeber Gehalt zahlt (auch wenn ich Sa/So nicht arbeite). Was mich nachdenklich gemacht hat, war, dass die Hausärztin sagte, dass ich die Endbescheinigung am Montag abholen soll. Aber du hast wahrscheinlich Recht, dass da dann der 15.7.drauf steht. Ich dachte, da würde der 18.7. draufstehen. Aber um wirklich sicher zu sein, hole ich sie lieber morgen (15.7.) ab.
Eine Frage habe ich trotzdem noch. Vor meiner Reha bezog ich Krankengeld und die Krankenkasse hat mir einen link geschickt wo ich an meinem ersten Arbeitstag bestätigen soll, dass ich wieder arbeite. Da steht ich soll die Angaben frühestens an dem Tag machen an dem ich wieder arbeite. Also am Montag, 18.7., oder dann besser Sa, 16.7.? Aber eigentlich hat die Krankenkasse damit ja nichts mehr zutun, weil ich ja Übergangsgeld von der DRV erhalte.. hmm..

Viele Grüße,
Anja
Pauline69
Hallo Anja,

mach es am Montag, an Deinem ersten Arbeitstag!
(Selbst wenn Du es nicht machen würdest, würde nichts passieren, denn schließlich arbeitest Du wieder und es muss nichts mehr gezahlt werden) und Du hast die Endbescheinigung eingereicht oder sie wurde elektronisch vom Arzt übermittelt!

Und auch, dass Du die Endbescheinigung morgen abholst, ist sicher am allerbesten!
Die Ärzte machen sich oft gar keine Gedanken über solche Sachen und wissen es oft auch gar nicht.

Alles Gute und liebe Grüße
Pauline
AnjaS
Hallo Pauline,
Sehr gut, genauso werde ich es machen.
Ganz lieben Dank für deine schnelle Antwort :-)

Liebe Grüße,
Anja
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