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Bandscheiben-Forum > Versorgungsamt/Schwerbehinderung
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badnerboy
Guten Morgen zusammen,

Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite im Schichtdienst unter der Woche im Rhythmus
( Früh 7 std / Spät 7 std / Nacht 10 std )
und am Wochenende
( Tag 6-18 / Nacht 18-6 )
Leider schaffe ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen
( Rücken ) die 12 Stunden am Wochenende nicht mehr, auch die 10 Stunden Nacht unter der Woche sind grenzwertig.

Besteht die Möglichkeit mich Von Mehrarbeit zu befreien?
Ist das überhaupt anwendbar?
So dass ich quasi Montag bis Freitag nur noch die Früh/spät arbeite!

Ich bin gleichgestellt und habe einen GdBvon 30

Liebe Grüße
Kater Oskar
Hallo und Guten Morgen,

Gemäß § 8 des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) haben in Deutschland alle Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit.

siehe hier.

oder auch

hier

Ein Problem kann es natürlich geben, wenn es auf Grund Deines Tätigkeitsprofils nicht oder schlecht möglich ist, dass eine Teilzeit in DEINER Tätigkeit gewährt wird. Dann kann es ggf. wohl auch passieren, dass Du eine andere Tätigkeit ausüben müsstest.

Bei mir war es so, dass meine Dienstvorgesetzten auf mich zu kamen und meine Arbeitszeiten änderten, nachdem der "Betriebsarzt" bestimmte Forderungen stellte. So habe ich keine Nachtschichten mehr gemacht und auch keine Wochenenddienste mehr, obwohl ich selbst das so nicht wollte. Auch Schichten über acht Stunden waren für mich erledigt.

Allerdings durfte ich auch bestimmte Außeneinsätze nicht mehr fahren und habe immer mehr Arbeitszeit im Innendienst geleistet.

Sprich doch erst mal mit Deinen Vorgesetzten aber ggf. auch mit dem Betriebsrat/Personalrat oder auch Schwerbehindertenvertretung.

LG, Kater Oskar
Juergen73
Moin Badnerboy,

dafür gibt das SGB IX.

Klick.
Kater Oskar
Hallo Jürgen,

an das SGB habe ich auch schon gedacht, aber eben auch gesehen, dass Badnerboy bei GdB 30 liegt kinnkratz.gif . Weiß nicht, ob man damit viel anfangen kann, habe aber auch keine Erfahrungen damit.

In Bezug auf das TzBfG hat halt jeder das RECHT auf Teilzeit. Keine Ahnung, was nun besser wäre oder im speziellen Fall überhaupt greiefen würde.

LG, Kater Oskar
Juergen73
Moin Kater,

Zitat
Ich bin gleichgestellt und habe einen GdBvon 30

hat Badnerboy geschrieben. Das bedeutet das man mit einem GDB von 50 fast gleichgestellt ist.
Ich meine jetzt nur die zusätzlichen Urlaubstage fallen weg.

Als ich mich seinerzeit auf meine Gleichstellung berufen wollte wurde mir gekündigt, Und ja, wenn einem kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann kann das zuständige Integrationsamt auch nicht helfen.
badnerboy
Ich meine damit eigentlich, dass ich mit einem GDB von 30 und einer gleich Stellung doch eigentlich ein Schwerbehinderter bin.
Für mich müssten die gleichen Rechte gelten wie für einen Schwerbehinderten,
Außer wie beschrieben die Urlaubstage.

Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ich mich von Mehrarbeit freistellen lassen kann.
Und nach Arbeitsschutzgesetz beträgt dies über eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden.
Würde für mich bedeuten ich darf an meinen Schichten arbeiten, aber nicht länger wie 8 Stunden?!?

Wenn ich mich hiervon befreien lassen würde!

Oder verstehe ich da etwas falsch??
Kater Oskar
Hallo Badnerboy,

nein, DAS

Zitat
Ich meine damit eigentlich, dass ich mit einem GDB von 30 und einer gleich Stellung doch eigentlich ein Schwerbehinderter bin.
Für mich müssten die gleichen Rechte gelten wie für einen Schwerbehinderten,
Außer wie beschrieben die Urlaubstage.


ist eben nicht so, da Du ja sonst auch den Satus eines Schwerbehinderten bekommen könntest, ggf. also auch den Ausweis ohne die Merkzeichen.

hier

kommt eine entsprechende Aussage

Zitat
Auch wenn der Name etwas verwirrend ist. Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie sämtliche Nachteilsausgleich einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Genau genommen geht es nur um einen recht kleinen Teil davon.


Das Problem mit der Arbeitszeitverkürzung laut SGB wird ja auch nicht für jeden Inhaber eines GdB als "grundsätzliches Recht" definiert, sondern muss wohl in jedem Einzelfall geprüft und ggf. genehmigt werden, dort heißt es ja

Zitat
.....Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.......


Das würde -meiner Meinung nach- bedeuten, dass nicht in jedem Fall ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, spricht Arbeitszeitverkürzung besteht. Dazu müsste also auch jemand "feststellen", das die Verkürzung der Arbeitszeit "wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist".

LG, Kater Oskar


badnerboy
Hi

Und was bedeutet denn dass?

Sorry ich verstehe ich nur Bahnhof in dieser Thematik🤦🤦🤦

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html

(3) Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 208 und des Kapitels 13 angewendet.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html

Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.





Juergen73
Moin Badnerboy,
weiter oben habe ich dir schon geschrieben wie es mir ergangen ist.
Wenn du noch irgendwelche Fragen hast wende dich an dein für dich zuständiges Integrationsamt.
badnerboy
Ich bin schon auf einem Leidensgerechten Arbeitsplatz.

Bei der damaligen Wiedereingliederung auf die Erkrankung, hat man maximal 8 Stunden Wiedereingliederung erfolgreich absolviert. Bei einer Fünftagewoche ist dies für mich auch kein Problem. Die 10 & 12 Stunden Schichten sollte langsam bis Ende des Jahres gesteigert werden. Dies habe ich mehrmals probiert leider wurden meine Beschwerden danach immer schlimmer. Und ich habe mehrere Tage gebraucht um wieder einigermaßen gerade in der Spur zu laufen. Ich kann diese 8 Stunden auch in der Nacht und am Wochenende arbeiten, es ist lediglich die Anzahl der Arbeitsstunden.

Ich habe jetzt die SBV Vertretung und den Betriebsrat eingeschaltet, der Vorgesetzte ist im Gespräch mit der Personalabteilung.

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